Category Archives: Ratgeber

15Jul/24

O-Ton + Magazin: 12-jähriger Radler haftet auf Fußgängerüberweg mit

Ein 12-jähriger Fahrradfahrer haftet zu einem Drittel, wenn er einen Fußgängerüberweg unaufmerksam mit seinem Mountainbike überquert. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle. Entscheidend ist bei der Beurteilung solcher Fälle immer die Frage, ob das Kind aufgrund seiner Entwicklung erkennen konnte, ob er einen Fehler begeht oder nicht. Weiter

09Jul/24

O-Ton: Crash bei unerwartetem Bremsen an Ampel – Auffahrender muss haften

Auch wenn ein voraus fahrendes Fahrzeug an der Ampel stark abbremst, kann der Auffahrende allein haften. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig. Eine Frau war angefahren, dann bremste sie – der Wagen hinter ihr fuhr auf. Und er bzw. seine Versicherung muss den Schaden bezahlen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins :

O-Ton: Wenn Sie an einer Ampel auffahren, weil das vorausfahrende Fahrzeug erst anfährt und dann wieder stoppt, sind Sie an dem Unfall schuld. Dann haften Sie allein. Weil Sie an der Ampel damit rechnen müssen, dass einer anfährt und dann doch bremst, weil er sieht: Nee, das schaffe ich nicht mehr. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen: www.verkehrsrecht.de

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05Jul/24

O-Ton: Wer sich der Ermittlung verweigert, muss Fahrtenbuch führen

Wenn ein Autobesitzer die Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers nach einem Verkehrsverstoß verweigert, kann ein Fahrtenbuch gerechtfertigt sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied so. In dem Fall war ein Auto geblitzt worden, der Besitzer stellte sich stur.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie nicht sagen, wer Ihr Auto gefahren hat, und deswegen der Fahrer nicht ermittelt werden kann und deswegen keine Geldbuße verhängt werden kann, dann ist es völlig gerechtfertigt, dass Sie ein Fahrtenbuch führen müssen. – Länge 14 sec.

Mehr unter www.verkehrsecht.de

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26Jun/24

O-Ton: Kaskoversicherung auch für nicht zugelassenes Fahrzeug


Eine Kaskoversicherung besteht auch dann, wenn das versicherte Fahrzeug objektiv nicht zum Straßenverkehr hätte zugelassen werden dürfen. Dies entschied das Oberlandesgerichts Celle. In dem Fall war eine frisierte Harley gestohlen worden, die Versicherung wollte nicht zahlen. Weiter