Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

01Dez/09

O-Ton: Ladenschluss in Berlin verfassungswidrig

Das Berliner Gesetz zu den Ladenschlusszeiten war im November 2006 verabschiedet worden, die beiden großen Kirchen hatten daraufhin Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie lautet die Begründung der Richter?
2. Muss sich nun nur in Berlin etwas ändern oder auch in den anderen Bundesländern?
3. Wie ist das Urteil aus juristischer sicht zu bewerten?

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26Nov/09

O-Ton + Kollegengespräch: Verbot von BPA?

Dr. Andreas Gies vom Umweltbundesamt über den umstrittenen Stoff:

O-Ton: Wir denken, wir sollten gucken, dass wir den aus dem unmittelbaren Bereich des Menschen rausholen. Und es kann nicht die Arbeit des Verbrauchers am Regal sein, die Produkte auszusortieren. Ich glaube, dass muss letztendlich Aufgabe des Gesetzgebers sein die Bürger in diesem Land zu schützen vor Stoffen oder Materialien, die Bisphenol-A freisetzen können. – Länge 20 sec.

Ein solches Verbot von BPA für alle Produkte mit Lebensmittel- und Körperkontakt gibt es beispielsweise bereits in Kanada.

Kollegengespräch: Umweltbundesamt für gesetzliche Regelung bei BPA

Zwar haben mittlerweile mehrere Handelsketten bestimmte Babyschnuller aus dem Sortiment genommen, da sie mit Chemikalien belastet sein können. Doch neben den Schnullern enthalten möglicherweise auch andere Produkte die Chemikalie Bisphenol-A, kurz BPA, die im Verdacht steht, Unfruchtbarkeit oder Brustkrebs hervorzurufen.

Matthias Tüxen antwortet dazu auf folgende Fragen:

1.    Warum ist denn BPA so gefährlich?
2.    Wo ist denn überall nun dieses BPA drin?
3.    Wird es ein entsprechendes Verbot geben, damit sich dieser Zustand ändert?

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O-Ton,  Kollegengespräch, O-Ton-Paket Gies, O-Ton-Paket Schönfelder (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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17Nov/09

O-Ton-Paket: Wirksam gegen Migräne

Hauptursache sei die mangelnde fachübergreifende Behandlung: „Der durchschnittliche Migräne-Patient wird nur von seinem Hausarzt betreut. Doch gerade bei derartig komplexen Krankheitsbildern brauchen wir eine vernetzte interdisziplinäre Behandlung“, forderte der Kassenchef. Deshalb würden die Versicherten der KKH-Allianz in den sogenannten Kopfschmerzzentren von verschiedenen Fachärzten untersucht. „Alle Spezialisten sind unter einem Dach, lange Odysseen von Arzt zu Arzt bleiben dem Patienten erspart.“

O-Ton-Paket 1 – Dr. Clemens Gust, Wissenschaftler und Krankenhaus-Chef, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Welche Versorgungsdefizite haben Sie festgestellt?
2. was machen Sie da mit mir?
3. Das klingt so, als ob es wahnsinnig viel kostet?

O-Ton-Paket 2 – Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH-Allianz., antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie sieht Ihre Diagnose bei der Volkskrankheit Migräne aus?
2. Wie sind die Erfahrungen mit dem Kopfschmerzzentrum Essen?
3. Wie ist da die Finanzierung?
4. Das klingt nach einer Win-Win-Situation – dennoch sind Sie allein mit dieser Heransgehensweise?
5. Wie reagieren die Versicherten?
6. Warum dauert es so lange, bis dieses Modell auch auf andere Krankheiten übertragen werden kann?

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O-Ton-Paket 1 (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

O-Ton-Paket 2 (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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16Nov/09

O-Ton + Magazin: Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Er hat ja im Auto auch Bremse und Gas, er kann ins Steuer greifen, also er ist kein normaler Beifahrer, der sich nicht um den Verkehr und das Fahrverhalten des Autolenkers kümmern muss. Nein, er ist ja derjenige, der eigentlich für das Auto verantwortlich ist. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer

Jeder kennt die Autos mit angespannten Menschen hinter dem Lenkrad – Fahrschulwagen. Und gelegentlich sieht man auf dem Beifahrersitz auch mal den Fahrlehrer, der sich mit dem Handy beschäftigt und telefoniert. Das ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg eine Ordnungswidrigkeit. Hören Sie mal den ganzen Fall:

Beitrag:

O-Ton: SFX – Klingeln

Am Steuer ist das Handy tabu, das ist wohl mittlerweile unstrittig, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: So ist es, das weiß wohl inzwischen auch jeder, weil da so viele Gerichte entschieden haben: Handyverbot beim Autofahren. – Länge 7 sec.

Doch in diesem Fall war es der Beifahrer, der telefonierte. Allerdings – kein gewöhnlicher Beifahrer:

O-Ton: Da hat jetzt das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, dass auch der Fahrlehrer nicht mit dem Handy telefonieren darf, dass auch er dann eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er während des Fahrens mit einem Fahrschüler telefoniert. Weil man davon ausgeht, dass der Fahrlehrer wie ein Fahrzeugführer zu behandeln ist. – Länge 20 sec.

Zwei Polizisten hatten den Fahrlehrer dabei beobachtet, wie er während einer Übungsfahrt mit einer Fahrschülerin sein Handy ans Ohr hielt.

O-Ton: SFX

Die daraufhin verhängte Geldbuße des Amtsgerichts von 40 Euro wollte der Mann aber nicht hinnehmen. Doch die nächste Instanz bestätigte die vorherige Entscheidung.  Bettina Bachmann:

O-Ton: Er hat ja im Auto auch Bremse und Gas, er kann ins Steuer greifen, also er ist kein normaler Beifahrer, der sich nicht um den Verkehr und das Fahrverhalten des Autolenkers kümmern muss. Nein, er ist ja derjenige, der eigentlich für das Auto verantwortlich ist. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es bei den Verkehrsrechtsanwälten oder unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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16Nov/09

O-Ton + Magazin: Beweis eines Wildunfalls

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt entschieden, in dem Fall, wenn der Unfallverursacher behauptet, er habe einen Wildunfall gehabt, der Versicherer aber nicht nachweisen kann, dass es kein Wildunfall gewesen ist, dass dann auch die Vollkaskoversicherung für den Unfallschaden aufkommen muss. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu gibt unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Beweis eines Wildunfalls

Wildunfälle sind in der dunklen Jahreszeit keine Seltenheit. Doch: In welchen Fällen muss die Versicherung zahlen, in welchen nicht? Wie ist das mit der Beweislast, was muss man machen, wenn ein Tier mit dem eigenen Auto kollidiert ist? Viele Fragen, die dieser Beitrag beantwortet.

Beitrag:

Vor dem Oberlandesgericht Hamm stritten sich ein Autofahrer mit einer Vollkasko und seine Versicherung. Denn normalerweise muss die Versicherung in solchen Fällen für Wildunfälle aufkommen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Den muss die Vollkasko ersetzen, ja. Und das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt entschieden, in dem Fall, wenn der Unfallverursacher behauptet, er habe einen Wildunfall gehabt, der Versicherer aber nicht nachweisen kann, dass es kein Wildunfall gewesen ist, dass dann auch die Vollkaskoversicherung für den Unfallschaden aufkommen muss. – Länge 22 sec.

Wohl dem, der eine Vollkasko hat.

O-Ton: SFX

Denn bei einer Teilkaskoversicherung liegt der Fall ganz anders:

O-Ton: Bei Teilkasko ist es genau umgekehrt. Die Teilkaskoschäden umfassen ja nicht sämtliche Unfallschäden, sondern nur z.B. Wildschäden. Wenn dann die Versicherung sagt, es war kein Wildunfall, dann muss derjenige, der aufgrund des Wildunfalls den Schaden ersetzt haben will, nachweisen, dass es ein Unfall mit Wildbeteiligung war. – Länge 18 sec

Auch in anderen Situationen kann die Kamera im Handschuhfach oder ein Fotohandy ganz hilfreich sein,

O-Ton: SFX

für solche Nachweise bei Wildunfällen geht es fast nicht ohne:

O-Ton: Erstens: Man macht ein Foto vom Kadaver. Manchmal ist es ja so, dass das Tier noch flüchtet in den Wald, aber es gibt sicherlich Blutspuren oder irgendwelche anderen Spuren an der Karosserie, die man sofort sicherstellen sollte. – Länge 10 sec.

Mehr Informationen dazu gibt unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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