O-Ton + Magazin: Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Er hat ja im Auto auch Bremse und Gas, er kann ins Steuer greifen, also er ist kein normaler Beifahrer, der sich nicht um den Verkehr und das Fahrverhalten des Autolenkers kümmern muss. Nein, er ist ja derjenige, der eigentlich für das Auto verantwortlich ist. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer

Jeder kennt die Autos mit angespannten Menschen hinter dem Lenkrad – Fahrschulwagen. Und gelegentlich sieht man auf dem Beifahrersitz auch mal den Fahrlehrer, der sich mit dem Handy beschäftigt und telefoniert. Das ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg eine Ordnungswidrigkeit. Hören Sie mal den ganzen Fall:

Beitrag:

O-Ton: SFX – Klingeln

Am Steuer ist das Handy tabu, das ist wohl mittlerweile unstrittig, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: So ist es, das weiß wohl inzwischen auch jeder, weil da so viele Gerichte entschieden haben: Handyverbot beim Autofahren. – Länge 7 sec.

Doch in diesem Fall war es der Beifahrer, der telefonierte. Allerdings – kein gewöhnlicher Beifahrer:

O-Ton: Da hat jetzt das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, dass auch der Fahrlehrer nicht mit dem Handy telefonieren darf, dass auch er dann eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er während des Fahrens mit einem Fahrschüler telefoniert. Weil man davon ausgeht, dass der Fahrlehrer wie ein Fahrzeugführer zu behandeln ist. – Länge 20 sec.

Zwei Polizisten hatten den Fahrlehrer dabei beobachtet, wie er während einer Übungsfahrt mit einer Fahrschülerin sein Handy ans Ohr hielt.

O-Ton: SFX

Die daraufhin verhängte Geldbuße des Amtsgerichts von 40 Euro wollte der Mann aber nicht hinnehmen. Doch die nächste Instanz bestätigte die vorherige Entscheidung.  Bettina Bachmann:

O-Ton: Er hat ja im Auto auch Bremse und Gas, er kann ins Steuer greifen, also er ist kein normaler Beifahrer, der sich nicht um den Verkehr und das Fahrverhalten des Autolenkers kümmern muss. Nein, er ist ja derjenige, der eigentlich für das Auto verantwortlich ist. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es bei den Verkehrsrechtsanwälten oder unter www.verkehrsrecht.de.

++++++++++++

O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.