Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

17Sep/09

O-Ton + Magazin: Falsch getankt? Teilkasko muss zahlen!

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es kann jedem mal passieren, dass er falsch tankt und aus Versehen mal nach der falschen Zapfpistole greift. Und deswegen hat das Gericht gesagt, es ist ein Bedienungsfehler. Das heißt aber nicht, dass der Versicherungsschutz für den Schaden  entfällt. Denn der Schaden wurde ja durch den Brand verursacht. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Falsch getankt? Teilkasko muss nach Brand zahlen!

Wenn ein Autofahrer aus Versehen Benzin statt Diesel tankt und der Wagen danach brennt, muss die Teilkaskoversicherung zahlen. So hat es das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es ist der Alptraum jedes Autofahrers – irgendwann an der Tankstelle in Gedanken den falschen Zapfhahn zu nehmen. So erging es auch unserem Pechvogel, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Er fährt los, bemerkt es erst nicht und nach einiger Zeit bemerkt er, dass das Auto unrund läuft.

O-Ton: SFX

O-Ton: Fährt dann auf den nächsten Parkplatz. Dort ist es aber schon zu spät. Das Auto raucht und kurze Zeit später brennt es richtig aus dem Kühlergrill. Verursacht wurde dieser Brand durch eine Überhitzung des Katalysators. – Länge 24 sec

Letztlich wurde ein Totalschaden durch den Fehler, dass der Mann zur falschen Zapfpistole gegriffen hatte. Doch: Wer zahlt nun dafür?

O-Ton: SFX

Nach Meinung des Fahrers sollte die Versicherung für den Schaden aufkommen. Doch die sagte: Nein, das ist nichts für uns – im Amtsdeutsch ist „Betriebsschaden durch Falschbetankung“ nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

O-Ton: SFX

Doch die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf hatten ein Einsehen mit dem Mann. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es kann jedem mal passieren, dass er falsch tankt und aus Versehen mal nach der falschen Zapfpistole greift. Und deswegen hat das Gericht gesagt, es ist ein Bedienungsfehler. Das heißt aber nicht, dass der Versicherungsschutz für den Schaden  entfällt. Denn der Schaden wurde ja durch den Brand verursacht. – Länge 20 sec.

Außerdem – so die Richter: Für das Versehen an der Tankstelle spreche auch die Tatsache, dass gerade neuer Diesel-Kraftstoff auf den Markt gekommen war, der an der betreffenden Tankstelle noch nicht farblich deutlich gekennzeichnet gewesen sei. Den ganzen Fall zum Nachlesen sowie die Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer findet man unter www.verkehrsrecht.de.

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13Sep/09

Sat.1 O-Ton-Paket: Guido Westerwelle

Wichtige Themen wie die von der großen Koalition zu Beginn ihrer Amtszeit beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer seien überhaupt nicht angesprochen worden.

 

O-Ton:

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13Sep/09

Sat.1: O-Ton-Paket Jürgen Trittin

Zugleich warf er Außenminister Frank-Walter Steinmeier vor, sein Afghanistan-Konzept bei den Grünen abgeschrieben zu haben.

O-Ton zu TV-Duell

O-Ton zu Afghanistan

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07Sep/09

O-Ton + Magazin: Achillessehnenriss ist Unfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Unfallopfer:

O-Ton: Ein Gutachter stellte dann eine Invalidität von 1/10 und er wollte seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und sagte: Hier liegt überhaupt kein Unfall vor, sondern eine klassische Freizeitveranstaltung. Diese ist nicht versichert. – Länge 15 sec.

Doch die Richter sagen in dem Mann durchaus ein Unfallopfer und verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro.
Unter www.anwaltauskunft.de findet man nicht nur den ganzen Fall zum Nachlesen, sondern auch den passenden Anwalt für Streitigkeiten wie diese.

Magazin: Achillessehnenriss beim Badminton ist Unfall

Von einer Unfallversicherung darf man erwarten, dass sie bei Unfällen auch zahlt – beispielsweise für Invaliditätsleistungen. Allerdings gibt es immer wieder Streit über den Begriff „Unfall“. Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass ein beim Badminton erlittener Achillessehnenriss als versicherter Unfall gilt.
Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Zwar ist Badminton eine schweißtreibende Angelegenheit – in unserem Fall aber wird es zunächst erst einmal trocken. Die juristische Definition eines Unfalls, so Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, lautet nämlich so:

O-Ton: Ein Unfall ist zunächst erst einmal ein überraschendes Ereignis. Also ich gehe, falle, knicke um, werde angefahren. Aber regelmäßig gibt es Streitigkeiten mit dem Versicherer, ob wirklich ein Unfallereignis vorliegt. Dies gilt beispielsweise bei Sportverletzungen. Da mussten mehrere Gerichte schon bemüht werden, um hier festzustellen, wann ein Unfall vorliegt. – Länge 21 sec.

In diesem Fall trafen sich zwei Freunde zum Badminton:

O-Ton: SFX

Einer trat an – erreichte den Federball aber nicht mehr, sondern krümmte sich stattdessen auf dem Parkett – die Achillessehne am rechten Fuß war gerissen. Erst hatte der Mann Schmerzen, dann Scherereien mit der Versicherung.

O-Ton: Ein Gutachter stellte dann eine Invalidität von 1/10 und er wollte seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und sagte: Hier liegt überhaupt kein Unfall vor, sondern eine klassische Freizeitveranstaltung. Diese ist nicht versichert. – Länge 15 sec.

Doch die Richter sagen in dem Mann durchaus ein Unfallopfer und verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro. Begründung: Solch ein Riss der Achillessehne ist ein versichertes Unfallereignis. Da die Versicherung aber erst nach dem Urteil kleinlaut zahlte, empfiehlt Swen Walentowski:

O-Ton: Das Problem ist immer, dass man mit der Versicherung auf Augenhöhe spricht. Das sind ja Profis, das kann man allein nicht machen. Dann gehen die Versicherer auch immer dazu über, nur einen Teil zu regulieren oder hier haben sie sich überhaupt geweigert. Ohne anwaltliche Hilfe hätte der Mann die 3.200 Euro sicherlich nicht bekommen. Das Schöne ist, wenn man einen Prozess gewinnt, dann muss auch die gegnerische Seite auch die Anwaltskosten übernehmen, so dass er die 3.200 Euro wirklich voll behalten kann. – Länge 20 sec.

Unter www.anwaltauskunft.de findet man nicht nur den ganzen Fall zum Nachlesen, sondern auch den passenden Anwalt für Streitigkeiten wie diese.

Absage.

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07Sep/09

O-Ton + Magazin: Lehrer haftet für durchgehendes Pferd

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Jetzt war sie erstmals allein unterwegs und die Reitlehrerin hatte ihr auch das Pony gegeben, gesattelt und hatte sie alleine losgeschickt. Das Pferd ging durch, es gelang dem Mädchen das Pferd aufzuhalten. Es ist abgestiegen und weil es Angst hatte, dass das Pony auf die Straße läuft, hatte es am Zügel und am Steigbügel festgehalten. Es lief dann wieder weiter, das Mädchen wurde mitgeschleift und wurde stark verletzt durch Huftritte von den Hinterhufen ins Gesicht. – Länge 24 sec.

Bei dem Schmerzensgeld von 12.000 Euro berücksichtigten die Richter auch, dass das Mädchen sein langjähriges Hobby Querflöte durch die dauerhaften Verletzungen ihrer Oberlippe aufgeben müsse.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Lehrer haftet für durchgehendes Pferd bei Minderjähriger

Reitlehrer sind einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und sie vor Gefahren zu schützen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer 13jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zugesprochen. Das Kind war abgeworfen worden und hatte in Abwesenheit des Lehrers erhebliche Verletzungen erlitten.

Beitrag:

Das Mädchen hatte schon einige Reitstunden gehabt und war auch schon sechsmal im Gelände in Begleitung unterwegs gewesen. Aber diesmal war alles anders, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Und jetzt war sie erstmals allein unterwegs und die Reitlehrerin hatte ihr auch das Pony gegeben, gesattelt und hatte sie alleine losgeschickt. Das Pferd ging durch, es gelang dem Mädchen das Pferd aufzuhalten. Es ist abgestiegen und weil es Angst hatte, dass das Pony auf die Straße läuft, hatte es am Zügel und am Steigbügel festgehalten. Es lief dann wieder weiter, das Mädchen wurde mitgeschleift und wurde stark verletzt durch Huftritte von den Hinterhufen ins Gesicht. – Länge 24 sec.

Daraufhin verlangte das Mädchen Schmerzensgeld – und die Richter schlossen sich dieser Forderung an. Ihre Begründung:

O-Ton: Der Reitlehrer darf das Kind, darf unerfahrene minderjährige Reiter nicht in eine solche Gefahrensituation bringen. Man muss immer damit rechnen, dass ein Pferd durchgeht. Auch sechsmal Ausreiten im Gelände, auch dann ist man noch kein erfahrener Reiter. Die reiten jede Tag eine Stunde und erst dann ist man erfahren. Bei Kindern ist das noch lange nicht der Fall. – Länge 18 sec.

Bei dem Schmerzensgeld von 12.000 Euro berücksichtigten die Richter auch, dass das Mädchen sein langjähriges Hobby Querflöte durch die dauerhaften Verletzungen ihrer Oberlippe aufgeben müsse. Zudem sei diese Verletzung auch erkennbar, in den Augen des Gerichts eine ernsthafte seelische Beeinträchtigung. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Reitlehrerin muss sämtliche Kosten übernehmen, auch die vorgerichtlichen, anwaltlichen Kosten. Weil das Gericht gesagt hat: Es ist hier nicht zuzumuten, den Eltern oder dem Kind schon gar nicht, den ganzen Sachverhalt zusammenzufassen, aufzuklären – mit dem Ansinnen, dann zu Gericht zu gehen. Deshalb werden nicht nur die Gerichtskosten, nicht nur die Anwaltskosten vor Gericht, sondern auch die vorgerichtlichen anwaltlichen Kosten voll und ganz von der Reitlehrerin ersetzt. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

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