Category Archives: Recht

01Apr/09

Beschimpfungen anderer Mieter rechtfertigen Kündigung

Ein Mieter beschimpfte die anderen Mieter des Hauses mit Worten wie „Schlampe“, „Dreckskinder“ und weiteren Kraftausdrücken. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos ohne vorherige Abmahnung. Davon ließ sich der Mieter nicht beeindrucken und pöbelte weiter. Der Vermieter klagte mit Erfolg auf Räumung der Wohnung.

Nach Ansicht des Richters könne die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung dahinstehen, da der Vermieter das Mietverhältnis auch mit einer ordentlichen Kündigung beendet habe. Durch die wiederholten derben Beleidigungen habe der Mieter den Hausfrieden nachhaltig gestört. Eine vorherige Abmahnung sei daher entbehrlich. Im Übrigen habe sich der Mieter nicht einmal durch die Kündigung von weiteren Beleidigungen abhalten lassen.

Nach Ansicht der DAV-Mietrechtsanwälte kann ein Vermieter in solchen Fällen eine Kündigung durch eine Abmahnung vorbereiten, um in jedem Fall auch bei anderen Gerichten Recht zu bekommen.

24Mrz/09

Massagepraxis zur sexuellen Entspannung mindert Wert

Eine Wohnungseigentümerin vermietete ihre Räume an eine Massagepraxis, die „erotisch sexuelle Massagen“ anbot. Die anderen Wohnungseigentümer im Haus wollten dies unterbinden. Mit ihrem Unterlassungsantrag scheiterten sie in erster Instanz. Die nächst höhere Instanz verpflichtete die Frau zu veranlassen, dass die Nutzung ihrer Räumlichkeiten als „bordellartiger Betrieb“ eingestellt werde. Ihre dagegen eingelegte Beschwerde wies das OLG zurück.

Die Richter sahen hier für die anderen Wohnungseigentümer Nachteile, die über das unvermeidliche Maß dessen hinausgingen, was ein normales Zusammenleben mit sich bringe. Ein solcher Massagebetrieb mindere den Verkehrswert und den Mietpreis der übrigen Wohnungen, da er mit einem „sozialen Unwerturteil“ vieler Menschen behaftet sei. Auch wenn sich die Einstellung der Gesellschaft gegenüber Sexualität geändert habe, gelte dies doch nicht für das Anbieten sexueller Dienstleistungen. Unerheblich sei dabei, ob Massage oder Geschlechtsverkehr angeboten werde.

Informationen: www.mietrecht.net

24Mrz/09

Beziehungsende nicht Ende des Mietvertrags

Der Eigentümer eines Hauses lebte in einer der beiden Obergeschosswohnungen. Die darunter liegende Erdgeschosswohnung vermietete er an seine Lebensgefährtin. Die beiden Wohnungen waren miteinander verbunden und wurden fortan von dem Paar und den beiden Kindern der Frau gemeinsam genutzt. Nachdem die Beziehung auseinander gegangen war, wurden die beiden Wohnungen räumlich getrennt. Danach kündigte der Hauseigentümer seiner Ex-Freundin und begründete dies mit Eigenbedarf. Die Frau widersprach. Die Räumungsklage des Vermieters war zunächst erfolgreich, doch die Mieterin legte Berufung ein und beantragte die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Dem folgten die Richter. Die Interessen der Mieterin überwögen in diesem Fall. Der Verlust einer Wohnung sei immer mit „erheblichen Härten“ verbunden. Hinzu komme, dass abzusehen sei, dass die Berufung Erfolg haben werde: Sei bereits bei Vertragsabschluss klar, dass Eigenbedarf bestehe – wie hier, da der Mann die Erdgeschosswohnung mit nutzte –, könne eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst nach fünf Jahren ausgesprochen werden. Außerdem habe der Mann, indem er mit seiner damaligen Lebensgefährtin einen Mietvertrag abgeschlossen habe, gerade deutlich gemacht, dass das Nutzungsrecht nicht von der Beziehung abhängen solle.

Diese und weitere Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.

17Mrz/09

Radfahrer überholt anfahrenden Bus

Ein Radfahrer überholte einen anfahrenden Linienbus, obwohl dieser bereits mit dem Ausscheren aus einer Haltebucht begann, als der Radfahrer noch nicht auf der Höhe des Busses war. Beim Einscheren nach dem Überholvorgang stieß er mit dem Bus zusammen. Der Radfahrer klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Das Landgericht verneinte jedoch einen solchen Anspruch. Auch die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Fahrzeuge kollidierten aufgrund eines groben Verschuldens des Radfahrers, als dieser nach einem riskanten Überholmanöver nur knapp vor dem Bus wieder einscherte. Hinzu komme, dass öffentliche Verkehrsmittel beim Anfahren und Einordnen in den fließenden Verkehr gegenüber dem Individualverkehr Vorrang haben. Die Kollision habe vielmehr der Radfahrer selbst verschuldet: Unabhängig davon, ob er mit einem Fahrrad überhaupt zum Überholen hätte ansetzen dürfen, hätte er nach dem Verlauf dieses Manövers auf keinen Fall vor dem anfahrenden Bus wieder einscheren dürfen; notfalls hätte er den Überholvorgang abbrechen müssen.

17Mrz/09

Garantie gegen Durchrosten umfasst nicht alle Rostschäden

Im Jahre 2000 kaufte der Kläger einen Neuwagen der so genannten Premiumklasse. Der Hersteller gab eine Garantie von 30 Jahren gegen „Durchrostung von innen nach außen“. Nach vier Jahren entdeckte der Käufer einen Rostansatz auf der Fahrzeugkarosserie. Daraufhin wollte er den Hersteller aus der Garantie in Anspruch nehmen.

Das Gericht konnte den Garantiefall aber nicht nachvollziehen, da es bereits an einer Durchrostung von innen nach außen im Sinne der Bedingungen fehle. Nicht jeder Rostansatz an der Karosserie löse Garantieansprüche aus. Unter einer „Durchrostung“ sei schon umgangssprachlich mindestens eine „korrosionsbedingte, die Substanz erhebliche schädigende Schwächung des Karosseriebleches“ zu verstehen. Rein optische und oberflächliche Beeinträchtigungen fielen nicht darunter. Auch nicht bei einem Fahrzeug der Premiumklasse. Ein Kunde könne auch nicht erwarten, dass der Hersteller bei einer 30-jährigen Garantie für jeden sichtbaren Rost einstehen wolle.