Category Archives: Recht

04Mai/09

Anforderungen an Betreiber von Fitness-Studios

In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall besuchte der Kläger regelmäßig das Fitness-Studio des Beklagten. Als er einmal 90 Kilogramm zum Ziehen auf ein Rückenzuggerät auflegte, hielt dem das Stahlseil nicht stand: Es riss, die Gewichte krachten herunter und der Kläger wurde von der metallenen Querstange am Kopf getroffen. Er erlitt eine klaffende Kopfplatzwunde und eine Schädelprellung, die Hörfähigkeit ist auf Dauer eingeschränkt und er leidet unter Tinnitus und Schwindel. Daher verlangte er Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Mit Erfolg: Die Richter befanden, dass den Beklagten wegen des hohen Verletzungsrisikos seiner Kunden auch hohe Sorgfaltsanforderungen treffen. Von ihm sei zu verlangen, dass er mit geschultem Blick in kurzen Intervallen seine Sportgeräte einer fachkundigen Überprüfung unterzieht oder, wenn er nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, sich dazu fachkundiger Hilfe bedient. An dem betreffenden Stahlseil hätte er rechtzeitig mit bloßem Auge braunen Rost und den Bruch einzelner Drähte erkennen können und das Seil auswechseln müssen. Deshalb wurde er zu einer Schmerzensgeldzahlung von 4.000 Euro verurteilt und muss auch für die künftigen Schäden des Klägers aufkommen.

30Apr/09

Kunststofffenster in denkmalgeschützten Gebäuden

In einem denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshaus wurden in den sechziger Jahren Holzfenster eingebaut. Diese wollten die Eigentümer nun durch Kunststofffenster ersetzen, erhielten jedoch keine denkmalrechtliche Genehmigung. Die Eigentümer beschritten daraufhin den Verwaltungsrechtsweg.

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts schließlich gaben ihnen Recht. Voraussetzung für die von den Eigentümern gewünschte Genehmigung sei, dass das denkmalgeschützte Objekt nur geringfügig beeinträchtigt werde. Die Holzfenster aus den sechziger Jahren seien eindeutig als nicht originale „Fremdkörper“ in der Fassade zu erkennen. Einem Austausch gegen Kunststofffenster könne zugestimmt werden, da diese das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht stärker beeinträchtigen würden.

30Apr/09

Hausgeldzahlung erst nach Eintrag ins Grundbuch

Ein Mann erwarb von seiner Mutter deren Eigentumswohnung. Nach Abschluss des Kaufvertrags trat der Käufer in die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein. Er vermietete die Wohnung und nahm Miete und Nebenkostenvorauszahlungen ein. In dieser Zeit wurde er weder als Eigentümer eingetragen, noch erfolgte die so genannte Lastenfreistellung – die Löschung etwaiger Lasten aus dem Grundbuch. Vier Jahre nach dem Kauf der Immobilie wurde der Kaufvertrag aufgehoben. Die Eigentümergemeinschaft klagte daraufhin gegen den Mann auf Zahlung des Hausgeldes.

Die Richter des Berufungsgerichts gaben jedoch dem ehemaligen Käufer Recht. Nur wer selbst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sei, sei in einer WEG zur Zahlung des Hausgeldes verpflichtet. Eine vertragliche Verpflichtung konnten die Richter darüber hinaus ebenfalls nicht erkennen, da nach ihrer Meinung die kaufvertraglichen Vereinbarungen – zu der auch die Verpflichtung zur Hausgeld-Zahlung gehörte – nur zwischen den Vertragsparteien wirke. Dies waren jedoch Mutter und Sohn, nicht aber die WEG.

27Apr/09

Rückgriff in der Kaskoversicherung

Der Bundesgerichtshof hat dies nun in einem aktuellen Urteil vom 22. April 2009, AZ: IV ZR 160/07 bejaht, berichtet Rechtsanwalt Arno Schubach, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Allerdings gilt dies nur für eine Lebensgemeinschaft, in der insbesondere eine gemeinsame Mittelaufbringung und –verwendung wesentlicher Bestandteil des Zusammenlebens sind“, erläutert Schubach. „Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Fahrer im Prozess im Detail nachweisen; es genügt nicht, lediglich pauschal zu behaupten, es bestünde eine nichteheliche Lebensgemeinschaft“.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

24Apr/09

Keine Kündigung bei polemischen Äußerungen

Der Vermieter besichtigte mit einem Kaufinteressenten das Mehrfamilienhaus. Als sie sich im Hof befanden, warf ein Mieter Handzettel mit dem besagten Aufdruck hinunter. Auf dem Zettel wurde außerdem auf eine Homepage verwiesen, die mehrere Mieter des Hauses zur Unterstützung des Mieterprotestes eingerichtet hatten. Als der Interessent seine Kaufabsicht aufgab, kündigte der Vermieter diesem Mieter fristlos die Wohnung und erhob Räumungsklage. Nachdem er vor Gericht gescheitert war, erhob er vor dem Landesverfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde.

Nach Abwägung der Grundrechte auf Eigentum einerseits und auf freie Meinungsäußerung andererseits wies der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsbeschwerde zurück. Auch polemische und verletzende Äußerungen könnten unter den Schutzbereich der freien Meinungsäußerung fallen. Selbst wenn damit die wirtschaftlichen Interessen des Anderen beeinträchtigt würden, verlören die Äußerungen nicht den verfassungsrechtlichen Schutz. Begrenzt sei dieser Schutz bei unzulässiger Schmähkritik und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Das Herabwerfen der Zettel habe jedoch aus objektiver Sicht keiner Ehrverletzung gedient. Die Botschaft sei zwar dazu geeignet, einen Käufer abzuschrecken, stelle aber eine zulässige Meinungsäußerung und daher keinen Kündigungsgrund dar.