Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung seiner Rechte entstanden sind. Im Fall, den der Bundesgerichtshof letztlich entschied, ging es um Benzin für 10,01 Euro, das ein Autofahrer nicht bezahlt hatte.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht m DAV:
O-Ton: Die Tankstellenbesitzerin hat sich daraufhin das Kennzeichen notiert, eine Detektei beauftragt und auch einen Anwalt, um den Benzindieb zu ermitteln. Das gelang auch. Und sie bekam nicht nur die Benzinkosten ersetzt, sondern auch die Kosten der Detektei – das war ein Dreizehnfaches der Kosten des Benzins, nämlich 137 Euro. Sowie eine Auslagenpauschale und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 25 sec.
Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Tankstellenbetreiber hat Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten durch Benzindieb
Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung seiner Rechte entstanden sind. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag
Manche Dinge sind so, dass man das Gefühl hat, sie sind der Phantasie eines Serienautors entsprungen. Aber: Das Leben schreibt noch viel skurrilere Fälle. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht m DAV:
O-Ton: Ein Autofahrer tankte an einer Autobahn für 10,01 Euro. Er ging an die Kasse und bezahlte lediglich einen Schokoriegel, den er auch noch gekauft hatte, und zwei Vignetten. Insgesamt waren das 25,30 Euro. – Länge 12 sec.
Das Benzin aber blieb unbezahlt!
O-Ton: SFX
Das wollte die Tankstellenbesitzerin natürlich nicht hinnehmen. Bettina Bachmann:
O-Ton: Die Tankstellenbesitzerin hat sich daraufhin das Kennzeichen notiert, eine Detektei beauftragt und auch einen Anwalt, um den Benzindieb zu ermitteln. Das gelang auch. Und sie bekam nicht nur die Benzinkosten ersetzt, sondern auch die Kosten der Detektei – das war ein Dreizehnfaches der Kosten des Benzins, nämlich 137 Euro. Sowie eine Auslagenpauschale und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 25 sec.
Allerdings ging der Streit um diese Kosten bis zum Bundesgerichtshof. Aber die Karlsruher Richter stellten dann klar: Ja, dieser Anspruch besteht auch dann, wenn nur eine geringe Menge Kraftstoff gestohlen wurde. Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.
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