O-Ton + Magazin: Ein Eichhörnchen ist kein Hase

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie einen Unfall haben mit Haarwild im Sinne des Jagdgesetzes, dann tritt die Kaskoversicherung ein. Unter Haarwild versteht man Hasen, Kaninchen, Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Luchse, Dachse und sogar Seehunde. Nicht jedoch Ratten, Igel, Elche, Rentiere, Wölfe, Bären oder aber Eichhörnchen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Ein Eichhörnchen ist kein Hase

Wildunfall ist nicht gleich Wildunfall. Teilkaskoversicherungen zahlen in der Regel nur bei einem Wildunfall mit Jagdwild. Bei kleineren Tieren wie Eichhörnchen muss die Versicherung nicht zahlen. In diesem Sinne entschied kürzlich auch das Landgericht Coburg.
Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

In der dunklen Jahreszeit sind die Polizeiberichte voll von Schlagzeilen wie etwa “Wildunfall verursacht Totalschaden”. Es muss zwar nicht immer gleich ein Totalschaden sein, aber auch in manchen Fällen kommt auch noch Ärger mit der Versicherung hinzu:

O-Ton: Wenn Sie einen Unfall haben mit Haarwild im Sinne des Jagdgesetzes, dann tritt die Kaskoversicherung ein. Unter Haarwild versteht man Hasen, Kaninchen, Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Luchse, Dachse und sogar Seehunde. Nicht jedoch Ratten, Igel, Elche, Rentiere, Wölfe, Bären oder aber Eichhörnchen. – Länge 20 sec.

… erklärt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und gerade um so einen Unfall mit einem Eichhörnchen ging es. Das kleine Tier rannte auf die Straße und zwang eine Autofahrerin zu einer Vollbremsung:

O-Ton: SFX

Doch trotz quietschender Bremsen kam das Auto ins Schleudern und wurde völlig zerstört. 6.000 Euro Schaden. Der Versicherer aber erklärte, das war kein versicherter Wildunfall – und bekam damit vor Gericht Recht.

O-Ton: Die Autofahrerin musste feststellen, dass Schäden, die durch eine Kollision mit einem Eichhörnchen ausgelöst werden, nicht von der Teilkasko-Versicherung erstattet werden. Da es sich bei einem Eichhörnchen eben nicht um Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes handelt und viele Teilkaskoversicherungen nur diese Schäden ersetzen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Es gibt aber auch Versicherungen, die Schäden ersetzen, die durch Kollisionen mit Nutztieren entstehen, also zum Beispiel mit Kühen, Schafen, Pferden. Man muss bei seiner Versicherung im Kleingedruckten nachschauen: Sind bei mir nur wirkliche Wildunfälle mit Haarwild abgedeckt oder hat der Versicherer den Versicherungsschutz auch auf andere Tiere ausgedehnt. – Länge 38 sec.

Mehr Informationen dazu – und zu anderen Rechtsthemen rund ums Auto unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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