O-Ton: Beim Kindesunterhalt auch sehr hohe Zahlungen möglich

Wenn Väter ein hohes Einkommen haben, können sie verpflichtet sein, den höchsten Satz der Düsseldorfer Tabelle von 200% zu zahlen. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Koblenz entschied, musste ein gutverdienender Architekt entsprechend zahlen. Das Gericht sah keine Hinweise für einen geringeren Unterhalt.

Das gelte auch für den Umstand, dass persönliche Kontakte zwischen Vater und Kindern seit vier Jahren nur noch ganz eingeschränkt stattfänden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Wer viel Geld verdient, der muss halt auch die höchsten Sätze zahlen. Die höchsten Sätze im Kinderunterhaltsrecht berechnen sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Und wenn die angehoben wird und er ganz oben ist, dann muss er halt mal 200 Prozent vom Regelsatz bezahlen. Die Kinder haben einen Anspruch darauf. Wer viel hat, darf auch viel geben! – Länge 20 sec.

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