„Die Veränderung unserer Lebensumwelt verändert auch unsere Rechtsordnung und die rechtlichen Fragen“, betont Rechtsanwalt Ronald Richter, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht. Besonders hervorzuheben sei, dass es sich bei den rechtlichen Fragestellungen, die die Senioren betreffen, um ganz existenzielle Probleme handelt. Zwar habe sich herumgesprochen, dass Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sinnvoll sind, aber es gäbe auch hier immer noch Nachholbedarf.
Auch an den Elternunterhalt werde zu wenig gedacht. „Kinder sind verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu zahlen, wenn dies notwendig ist“, betont Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening, stellvertretende Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht. Viele spürten dies erst, wenn ihre Eltern ins Heim kommen und sie plötzlich ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, indem sie aufgefordert werden, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen.
Diese zahlreichen Fragestellungen haben die Sozialrechtler im DAV bewogen, einen 1. Deutschen Seniorenrechtstag durchzuführen. Dabei geht es um die Aufnahme der Herausforderung des demografischen Wandels aus rechtlicher Sicht, um den Bürgerinnen und Bürgern Antworten zu bieten. „Sozialrechtlerinnen und Sozialrechtler sind in diesen Aufgaben besonders prädestiniert. Sie beraten bereits schon jetzt ihre Mandanten in schwierigen existenziellen Lebenslagen von Mutterschutz, über das Kindergeld, der privaten Altersversorgung, bis hin zu Kranken- und Pflegeversicherungsfragen“, führt Richter weiter aus. Hinsichtlich der Überalterung fügt er hinzu: Kamen in Deutschland 1900 auf einen über 75jährigen statistisch gesehen, mindestens 70 jüngere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, so wird dies im Jahre 2040 statistisch gesehen nur noch auf 5 Mitbewohner zutreffen.
Der 1. Deutsche Seniorenrechtstag wird von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Deutschen Anwaltakademie organisiert.
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