Die Kläger kauften in einem Einrichtungshaus neue Schlafzimmermöbel für rund 6.200 Euro. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Obwohl die Käufer dies moniert hatten, konnte der Verkäufer keine Abhilfe schaffen. Eine Raumluftanalyse ergab eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen. Daraufhin traten die Käufer vom Kauf zurück und klagten auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Mit Erfolg. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung sei von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch ausgegangen. Es sei dabei unerheblich, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gebe und dieser überschritten war. Die Möbel würden sich nicht für die gewöhnliche Verwendung, also zum Schlafen, eignen und seien daher mangelhaft. Jeder Käufer könne auch ohne gesonderte Vereinbarung erwarten, dass die Möbel geruchsneutral sind oder eine Geruchsentwicklung zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwindet.
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