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10Feb/09

O-Ton: Von der Anti-Rutsch-Matte zur Rutschfalle

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn man eine Matte über eine Brücke legt, die auch über ein Gewässer führt, dann muss die wirklich rutschfest sein. Derjenige, der die benutzt, der kann davon ausgehen, dass es keine Rutschfalle ist. Denn deswegen liegt ja die rutschfeste Matte da, damit man nicht hinfällt. – Länge 13 sec.

Zwar müsste sich ein Fußgänger auch am Geländer festhalten, urteilten die Richter – und sprachen ihm 13.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.
Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

 

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Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

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10Feb/09

O-Ton: Vor der Durchfahrt Tor prüfen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, sie trifft eine erhebliche Mitschuld, weil sie die Fernbedienung erst dann hätte betätigen dürfen, als sie das Tor eingesehen hat. Dann hätte sie gesehen, das Tor ist geschlossen, sie drückt drauf, das Tor geht auf. In dem Fall war es aber so: Das Tor war offen, sie hat das Signal gegeben, das Tor hat sich geschlossen. – Länge 16 sec.

Denn unmittelbar davor hatte ein anderer Garagenbenutzer das Rolltor manuell geöffnet. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de

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10Feb/09

O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Öffnen der Autotür

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Selbst wenn Sie zur Bürgersteigseite aussteigen, müssen Sie schauen: Kommt ein Fahrradfahrer, kommt ein Passant, kommt ein Rollstuhlfahrer. Es ist Ihre Pflicht, sich zu vergewissern, bevor Sie das Auto verlassen. Nicht nur einmal in den Rückspiegel, sondern mehrmals zu schauen: Kann ich in dem Moment aussteigen ohne den fließenden Verkehr zu gefährden. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Vorsicht beim Öffnen der Autotür

Anmod: Wer aussteigen will und dafür die Autotür öffnet, darf dies nur dann, wenn sich zu dieser Zeit kein Fahrzeug von hinten nähert. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin.

Beitrag:  

Es war die klassische Situation: Frau und Kinder stiegen auf der Beifahrerseite aus, „Vater Familienoberhaupt“ und Fahrer schaute kurz in den Rückspiegel und wollte ebenfalls aussteigen – auf seiner Seite.
Doch da kam ein Müllfahrzeug – und kollidierte direkt mit der Fahrertür:

O-Ton: SFX

Der Mann wollte den Schaden ersetzt haben, die Entsorgungsfirma sah dies aber gar nicht ein – und so traf man sich vor dem Kammergericht Berlin. Dies entschied zugunsten des Fahrers – im Müllfahrzeug!!
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Derjenige, der auf der Fahrerseite aussteigt, ist verpflichtet, den fließenden Verkehr ganz genau zu beobachten, weil der fließende Verkehr immer Vorrang hat. In unserem Fall hat der Aussteigende versucht, sich damit zu rechtfertigen, der Müllwagen habe angehalten, als er in den Rückspiegel geschaut hat. – Länge 15 sec.

Darum habe er gedacht: Der Müllwagen steht dort und entsorgt die Tonnen. Aber dafür hatten die Richter kein Verständnis:

O-Ton: Selbst da hat das Kammergericht gesagt: Durch einen Blick in den Rückspiegel kann man nicht drauf schließen, dass der Müllwagen Müll aufnimmt. Es ist durchaus – und so war es ja auch in diesem Fall – der Müllwagen hat nur kurz angehalten ohne Müll aufzunehmen. Und der Fahrer hätte also, bevor er aussteigt, unbedingt nochmals in den Rückspiegel und sich vergewissern müssen, dass sich wirklich kein Fahrzeug von hinten nähert. – Länge 20 sec.  

Und da diese Situation sich überall wiederholen kann, hat Bettina Bachmann noch folgenden Tipp parat:

O-Ton: Selbst wenn Sie zur Bürgersteigseite aussteigen, müssen Sie schauen: Kommt ein Fahrradfahrer, kommt ein Passant, kommt ein Rollstuhlfahrer. Es ist Ihre Pflicht, sich zu vergewissern, bevor Sie das Auto verlassen. Nicht nur einmal in den Rückspiegel, sondern mehrmals zu schauen: Kann ich in dem Moment aussteigen ohne den fließenden Verkehr zu gefährden. – Länge 20 sec.

Bei Unfällen und Streitigkeiten über ein mögliches Mitverschulden sollte man immer direkt einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Experten sowie weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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04Feb/09

O-Ton: „Betreten auf eigene Gefahr“ auch im Wald

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Betroffene fuhr mit seinem Fahrrad auf einem Waldweg. Er kam zu einer Stelle, an der sich der Waldweg verengte und in einer breit angelegten Treppe mündete. Er fuhr aber über die Treppe rüber, stürzte und hat sich mehrere Verletzungen zugezogen. Er wollte dann vom Waldbesitzer den Schadensersatz und Schmerzensgeld von insgesamt 6.500 Euro. – Länge 18 sec

Weder vom Landgericht noch vom Oberlandesgericht bekam der Radler Recht. Beide Instanzen urteilten: Den Waldbesitzer trifft keine Schuld an dem Unfall. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Feb/09

O-Ton: Haftung für Bankdarlehen nach Scheidung

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec.  

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

 

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