All posts by Reporter

22Jul/10

„Wolke“ lohnt sich nicht für alle

Zudem könnten gerade kleine Unternehmen meist nicht umstandslos auf Cloud Computing umschalten. „Sie müssen die zusätzliche CPU-Leistung intergieren können“, betonte Krawen. Dabei seien die Unternehmen im Vorteil, die ohnehin Software as a Service nutzen: „Dann existiert schon eine Serverstruktur, zu der einfach ein weiterer Nutzer kommt.“ Ebenso gut geeignet sind Application Server für Thin Clients, bei denen die Rechenarbeit nicht mehr auf dem eigenen PC lastet, sondern vom zentralen Server verrichtet wird.
Eine Alternative sei es, von vornherein auf eine Cluster-Infrastruktur abzustellen. „Grob gesagt arbeiten bei einer Cluster-Lösung mehrere Server nebeneinander an der Aufgabe, so dass die Last eigentlich immer verteilt wird“, skizzierte Krawen das Szenario. Der Ausfall von einer oder mehreren Komponenten oder auch ein starker Anstieg des Bedarfs kann in einer solchen Infrastruktur am besten toleriert werden.

22Jul/10

Chefs haften für verlorene Daten

Allerdings bleiben die Mitarbeiter der größte Unsicherheitsfaktor. Zum einen mit dem beabsichtigten Willen, dem Arbeitgeber zu schaden, werden Daten aus dem Unternehmen geschmuggelt. Sind die technischen Möglichkeiten zum Weitergeben sensibler Informationen wie Drucker oder USB-Sticks gesperrt, kann auch der Bildschirminhalt mit einer simplen Digitalkamera abfotografiert werden.
Zum anderen werden Mitarbeiter aber auch aus Unwissenheit zum Sicherheitsrisiko. Wenn am Wochenende oder im Urlaub auf Dateien zugegriffen werden soll, werden die Unterlagen häufig auf einen ungeschützten USB-Stick kopiert oder an ein privates Freemail-Konto geschickt. In beiden Fällen sind sie ungeschützt – und der Chef haftet bei Verlust.

19Jul/10

Daimler ernennt Chef-Koordinator für Renault-Kooperation

Nachfolger von Mikulic ist Bernhard Heil, der heute für die Produktentwicklung des Lkw-Antriebsstrangs verantwortlich ist. Heil war zuvor in der Pkw-Motorenentwicklung tätig gewesen und gilt als ausgewiesener Fachmann.

Daimler und Renault/Nissan hatten im April eine weitreichende strategische Allianz vereinbart, die unter anderem die gemeinsame Entwicklung von Kleinwagen und Transportern sowie den Austausch von Motoren und die Kooperation bei Elektroantrieben vorsieht. Unter anderem soll gemeinsam ein Nachfolger für den zweisitzigen Smart entwickelt und das Produktangebot um eine viersitzige Version erweitert werden. Von der Zusammenarbeit erhoffen sich die Partner Einsparungen von zwei Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren. Teil der Allianz ist auch eine Überkreuzbeteiligung mit je 3,1 Prozent. Für beide Partner ist der Erfolg der Kooperation essentiell: Während Daimler vor allem im Kleinwagensegment ein höheres Volumen braucht, um profitabel zu werden, geht es bei Renault um den Zugang zu fortschrittlicherer Technologie.

16Jul/10

Schrottauto darf nicht auf Kfz-Stellplatz stehen

Im zugrunde liegenden Fall parkte ein Mann, der am so genannten Messie-Syndrom litt, sein fahruntüchtiges und abgemeldetes Auto jahrelang auf seinem eigenen Kfz-Stellplatz. Er nutzte es lediglich als Müllhalde. Die anderen Miteigentümer der Wohnanlage, denen das verwahrloste Müllauto ein Dorn im Auge war, verlangten auf einer Eigentümerversammlung von dem Mann die Beseitigung seines nicht mehr fahrtüchtigen Pkw. Es kam zum Rechtsstreit und die Eigentümergemeinschaft klagte.

Mit Erfolg. Der Pkw habe seinen Charakter als Fahrzeug bereits seit Jahren verloren und werde vom Beklagten als Lagerstelle für Schrott und Müll verwendet, so die Richter. Es entspreche nicht der Zweckbestimmung eines Stellplatzes, ein nicht mehr zugelassenes Auto dauerhaft abzustellen. Vielmehr diene ein Kfz-Stellplatz dem vorübergehenden Abstellen eines im Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugs, nicht aber zur dauerhaften Lagerung eines abgemeldeten und nicht fahrtüchtigen Kraftfahrzeugs.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

16Jul/10

Versicherung muss „Haushaltsführungsschaden“ zahlen

Bei einem Verkehrsunfall war der Ehemann einer an Diabetes und Darmkrebs erkrankten Frau ums Leben gekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann den Haushalt in der Drei-Zimmer-Wohnung geführt. Nun auf Hilfe von außen angewiesen, verklagte die Witwe die Versicherung des Unfallgegners, der die volle Schuld am Unfall trug, auf Schadensersatz.      

Mit Erfolg: Das Landgericht folgte der Argumentation der Frau und sprach ihr den Ersatz des so genannten Haushaltsführungsschadens zu: Für den Zeitraum seit dem Unfall im November 2002 bis zum Einreichen der Klage im Januar 2007 müsse ihr die Versicherung des Unfallgegners 40.848 Euro nebst Zinsen zahlen. Diese Summe setze sich aus einem geschätzten Stundenlohn von acht Euro bei kalkulierten 23 Stunden pro Woche für die Arbeit im Haushalt zusammen.

Viele wissen gar nicht, dass man als Unfallgeschädigter Anspruch auf Ersatzleistungen hat, wenn man den alltäglichen Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen kann. Wie diese Ansprüche aussehen und worauf insbesondere verheiratete Paare achten müssen, erfahren Sie von Ihrem Verkehrsrechtsanwalt oder unter www.schadenfix.de, einem Service der DAV-Verkehrsrechtsanwälte.