Bei einer Trennung muss oft auch entscheiden werden, wer den gemeinsamen Hund behält. Dabei ist das Tierwohl entscheidend, so das Amtsgericht Marburg. In dem Fall war die Gattin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und hatte den Mischlingsrüden mitgenommen. Der Mann klagte und wollte seinen Hund zurück.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Hier hatte das Amtsgericht in Marburg entschieden: Der Hund kann bei einem bleiben – in seinem gewohnten Umfeld, und hat einen Garten, und die Person arbeitet hauptsächlich zuhause. Da ist das Tierwohl wohl besser aufgehoben bei dem Mann in dem Fall. Bei der Frau hätte fünft Tage in der Woche in einer Etagenwohnung warten müssen, bis sie von der Arbeit zurück kommt. – Länge 20 sec.
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