Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

21Sep/10

O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Wildunfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Die Richter sind zu der Auffassung gelangt, dass sich die Autofahrerin, die mit dem Reh kollidiert war, hätte vergewissern müssen, dass das Reh nicht mehr störend auf der Straße lag. Also, nach einem Wildunfall ist man schon verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Beeinträchtigung mehr auf der Straße vorhanden ist. – Länge 15 sec.

Aber auch der Fahrer, der danach mit dem Rehkadaver kollidierte, ist nicht ganz schuldlos, so die Richter. Er habe gegen das Sichtfahrtgebot verstoßen und sei wahrscheinlich zu schnell gefahren. Darum das salomonische Urteil: Der Schaden von 2.500 Euro wird geteilt.

Nachzulesen sind der Fall und diverse Tipps zu Wildunfällen unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Vorsicht beim Wildunfall

Wer ein Reh anfährt, sollte sich vergewissern, dass es keine Gefahr mehr für den folgenden Verkehr darstellt. Sonst kann es teuer werden. Allerdings müssen auch die anderen Autofahrer aufpassen und das Sichtfahrtgebot einhalten. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Eine Autofahrerin kollidierte bei Dunkelheit mit einem Reh. Sie fuhr aber trotzdem weiter, denn sie vermutete, das Tier sei tot und könne andere Autos nicht mehr gefährden.

O-Ton: Das war jedoch so nicht der Fall und es kam zu zwei Unfällen mit PKWs, weil deren Fahrer das Reh, das sich noch auf der Straße befand, nicht gesehen hatten. – Länge 9 sec.

..sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Kurze Zeit später gab es noch zwei weitere Unfälle mit dem nun auf der Fahrbahn liegenden Reh. Dabei wurde ein Auto beschädigt. Den Schaden in Höhe von rund 2.500 Euro wollte die Versicherung erstattet haben und ging vor Gericht.

O-Ton: Die Richter sind zu der Auffassung gelangt, dass sich die Autofahrerin, die mit dem Reh kollidiert war, hätte vergewissern müssen, dass das Reh nicht mehr störend auf der Straße lag. Also, nach einem Wildunfall ist man schon verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Beeinträchtigung mehr auf der Straße vorhanden ist. – Länge 15 sec.

Allerdings: Auch der Fahrer des versicherten Autos ist nicht ganz schuldlos, so die Richter. Er habe gegen das Sichtfahrtgebot verstoßen und sei wahrscheinlich zu schnell gefahren. Und dann das salomonische Urteil: Der Schaden wird geteilt.

O-Ton: SFX

Und da gerade im Herbst Wildunfälle zunehmen, hat Bettina Bachmann noch einige Tipps, wie man sich im Schadensfall verhalten sollte.

O-Ton: Sie müssen erstens die Unfallstelle sichern für den nachfolgenden Verkehr. Sie müssen – je nachdem wie groß der Schaden ist – vielleicht auch die Polizei hinzurufen. Sie müssen das Tier von der Straße wegschaffen. Wenn Ihnen das nicht allein gelingt, auch mit Hilfe der Polizei. Je nachdem wie groß das Tier ist, kann es sein, dass Sie das nicht allein bewerkstelligen können. – Länge 22 sec.

Nachzulesen sind der Fall und diverse Tipps zu Wildunfällen unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.  

 

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21Sep/10

O-Ton: Kein Parken vor Nachbars Garage

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, über die Argumente der Falschparkerin:

O-Ton: Sie trug auch vor, der Nachbar könne ja jederzeit bei ihr klingeln und sie würde dann sofort ihr Auto wegfahren. Aber das geht nicht. Sie dürfen ihr Auto nicht vor einer fremden Garage parken. Sie können nicht dem anderen verwehren, dass er jederzeit in seine Garage ein- oder ausfahren kann. – Länge 21 sec.

Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

 

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15Sep/10

O-Ton + Magazin: Ohne Gebühren aus dem Parkhaus

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der ist schuld, der aufgefahren ist. Nicht nur deswegen, weil immer der Auffahrende aufpassen muss, ob der vor ihm Fahrende bremst. Sondern auch, wenn man so dreist ist und so knapp aus einem Parkhaus unter der Schranke noch durchflutschen will, dann muss man die vollen Kosten des Unfalls übernehmen. – Länge 15 sec.

Mehr Infos und den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
 

Magazin: Ohne Gebühren aus dem Parkhaus 

Zwar freut sich jeder, wenn er ein bisschen sparen kann kann. Aber Schnäppchen ist nicht gleich Schnäppchen. Das musste ein junger Mann auch einsehen, der ein Parkhaus ohne Gebühren benutzen wollte. Am Ende landete der Fall vor Gericht – aber nicht der Parkhausbetreiber hatte geklagt ….. Hier ist der ganze, wunderliche Fall!

Beitrag:

Solche Fälle kann sich nicht mal der schlechteste Serienautor ausdenken. Solche Geschichten schreibt nur das Leben! Und auch Rechtsexpertin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, hat solch einen Fall noch nicht auf dem Tisch gehabt:

O-Ton: Bisschen ungewöhnlich, würde ich meinen!

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Autofahrer wollte sich die Kosten fürs Parkticket im Parkhaus sparen und schlug einem anderen Autofahrer, der auch gerade aus der Garage rausfahren wollte, vor, dass er ganz nah hinter ihm fahren würde, bevor sich die Schranke wieder schließt, um so die Kosten zu sparen. – Länge 17 sec.

Doch der erste Autofahrer wollte sich nicht auf die krumme Tour einlassen. Er schüttelte den Kopf, stieg in seinen Wagen, machte die Tür zu …

O-Ton: SFX

… und fuhr los, ohne sich um den zweiten Fahrer – ohne das bezahlte Ticket –  zu kümmern.

O-Ton: Der Geizige sah das nicht ein, fuhr trotzdem ganz nah hinter dem Erstfahrenden  aus dem Parkhaus, dieser musste bremsen, so dass es zu einem Unfall kam! – Länge 9 sec.

Und nun kam das, was den Fall so besonders macht: Die Versicherung des zweiten Autofahrers regulierte sofort den Schaden an dem ersten Wagen. Und der zweite – der mit der „grandiosen“ ticketlosen Bezahlmethode – wurde dementsprechend höhergestuft.
Das wollte er aber nicht hinnehmen – und klagte nun gegen seine eigene Versicherung. Allerdings ohne Chance. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der ist schuld, der aufgefahren ist. Nicht nur deswegen, weil immer der Auffahrende aufpassen muss, ob der vor ihm Fahrende bremst. Sondern auch, wenn man so dreist ist und so knapp aus einem Parkhaus unter der Schranke noch durchflutschen will, dann muss man die vollen Kosten des Unfalls übernehmen. – Länge 15 sec.

Mehr Infos und den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage

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15Sep/10

O-Ton: Behörde haftet bei Schäden durch Mäharbeiten

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die mussten bezahlen, aber auch deswegen, weil der Halter des geschädigten Fahrzeugs nachweisen konnte, dass das Auto aufgrund eines Steinschlages, der durch die Mäharbeiten ausgelöst worden ist, verursacht worden war. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de

 

 

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09Sep/10

O-Ton-Paket + Magazin: Jasmin Tabatabai unterwegs

Beitrag:

Normalerweise denkt man immer: Schauspieler sind eigentlich wahnsinnig beschäftigte Menschen. Jasmin Tabatabai:

O-Ton:

Wenn die Schauspielerin über den Iran spricht, dann erzählt sie über ihre Geschichte. Wie sie mit zwei Kulturen groß wurde. Das letzte Mal war sie zur Beerdigung ihres Vaters 1986 im Iran. Was war eigentlich das Schwerste bei dem Buch?

O-Ton:

Und – Buch schreiben und Baby betreuen – das ging quasi Hand in Hand:

O-Ton:

In diesen Tagen und Wochen ist die Schauspielerin nun auf Lesereise. Unterstützt wird sie dabei von Seat, denn der Autohersteller präsentiert jetzt auch seinen neuen Van Alhambra:

O-Ton:

Übrigens: Das Buch Rosenjahre ist bei Ullstein erschienen und kostet 19,95 Euro.

 

Absage

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