Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

06Aug/10

O-Ton: Vertretung bei Schönheits-OP

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zu den Hintergründen des Urteils:

O-Ton: Das heißt, es ist eigentlich eine persönliche Leistung. Ich gehe zu dem Chefarzt der Schönheitsklinik und gehe davon aus, dass der mich nicht nur untersucht, sondern auch operiert. Dann muss er das auch tun. Da der Chefarzt die persönliche Leistung nicht erbracht hatte, hat er auch keinen persönlichen Vergütungsanspruch und muss der Klägerin das gezahlte Honorar von immerhin knapp 7.800 Euro zurück zahlen. – Länge 18 sec.

Nachzulesen ist dieser Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

 

06Aug/10

O-Ton + Magazin: Garantie bei Internetkauf von Privat

Rechtsanwalt Swen Waltowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Privatleute, die etwas verkaufen, sind meistens dann aus dem Schneider, wenn sie darauf hinweisen, dass sie keine Garantie übernehmen oder Gebrauchstauglichkeit oder „verkauft wie gesehen“ – das sind solche typischen Formulierungen, die verwendet werden. Wer dies allerdings gewerblich tut, der kann das nicht ohne Weiteres. Selbst, wenn er es drauf schreibt, ist meistens die Garantie doch noch vereinbart. Bei einem Gebrauchtwagenhändler hätte man eine Chance, beim Privatkauf über Internet nicht unbedingt. Es sei denn, man stellt fest, dass der Mann fünf Autos monatlich verkauft. Dann wäre er doch gewerblich unterwegs und dann müsste er doch haften. Also, es kommt darauf an: Ist es ein Privatmann oder macht er das gewerblich. – Länge 35 sec.

Den ganzen Fall des Oberlandesgerichts Celle zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Keine Garantie bei Internetkauf von Privat

Wer in einer Internetauktion erfolgreich mitbietet und den Zuschlag erhält, kann bei einem privaten Verkäufer nicht von der Übernahme einer Garantie ausgehen. Eine Garantieübernahme wird beim Privatkauf nur ausnahmsweise stillschweigend erklärt. Der Abschluss des Kaufvertrages über das Internet ändert hieran nichts, so das Gericht. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Der Käufer hatte sich alles so schön ausgedacht: Mit der eigenen Yacht auf dem See schippern! Mit wenigen Klicks war die entsprechende Anzeige gefunden.

O-Ton: In der Anzeige wies der Beklagte ausdrücklich darauf hin, dass der beigefügte Motor nicht angeschlossen und der Betrieb lediglich in einer Wassertonne getestet worden war. Weiter erklärte er, dass es sich um einen Privatkauf handele und er keine Garantie oder Gewährleistung übernehme. Also er hat die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen. – Länge 18 sec.

… erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins. Und nun kam es, wie es kommen musste: Der Käufer war nicht ganz so zufrieden mit dem, was er ersteigert hatte:

O-Ton: Als der Kläger den Motor dann montiert hatte, stellte er fest, dass der Motor selbst einen Getriebeschaden hatte, die Propellerwelle verbogen und der Motor nicht fachgerecht verkabelt war. Deshalb wollte den Kaufvertrag rückgängig machen und verlangte Schadensersatz. – Länge 13 sec.

Der Fall ging durch zwei Instanzen – das Urteil war beide Male gleich: Landgericht und Oberlandesgericht kamen beide zu dem Schluss, dass eine Garantie und ein Anspruch des Klägers nicht bestehe. Es war ein Privatkauf. Was das bedeutet, erklärt Swen Walentowski:

O-Ton: Privatleute, die etwas verkaufen, sind meistens dann aus dem Schneider, wenn sie darauf hinweisen, dass sie keine Garantie übernehmen oder Gebrauchstauglichkeit oder „verkauft wie gesehen“ – das sind solche typischen Formulierungen, die verwendet werden. Wer dies allerdings gewerblich tut, der kann das nicht ohne Weiteres. Selbst, wenn er es drauf schreibt, ist meistens die Garantie doch noch vereinbart. Bei einem Gebrauchtwagenhändler hätte man eine Chance, beim Privatkauf über Internet nicht unbedingt. Es sei denn, man stellt fest, dass der Mann fünf Autos monatlich verkauft. Dann wäre er doch gewerblich unterwegs und dann müsste er doch haften. Also, es kommt darauf an: Ist es ein Privatmann oder macht er das gewerblich. – Länge 35 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Anwalt für alle Fälle – gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton und Magazin (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

 

03Aug/10

O-Ton-Paket: Mehr Rechte für ledige Väter

Dazu Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

 

O-Ton (zwei verschiedene Längen 0´20 sowie 1´15)

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton (0´20) sowie O-Ton (1´15) (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

02Aug/10

O-Ton + Magazin: Hausverbot im Schwimmbad

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Sie war eine begeisterte Schwimmerin und besuchte oft die öffentlichen Bäder. Aber irgendetwas passte nicht so ganz. Nämlich im März 2009 erteilte ihr die Stadt ein dreimonatiges Schwimmverbot. Die Dame ist nämlich regelmäßig entgegen der Schwimmbahn geschwommen und immer wieder mit anderen Badegästen kollidiert. Um schnell ins Wasser zu gelangen, stieß sie auch schon mal andere Schwimmer und Schwimmerin von der Einstiegseite weg, um selbst schneller ins Wasser zu kommen. – Länge 25 sec.

Sie bekam daraufhin Hausverbot und wollte sich später zu einem Aqua-Jogging-Kurs anmelden. Der war aber bereits ausgebucht, die Dame flippte aus und bekam wieder Hausverbot. Rechtmäßig, so die Richter. Der geordnete Badebetrieb geht nur ohne sie.
Der ganze Fall zum Nachlesen unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Hausverbot im Schwimmbad

Auch in den heißen Zeiten sollte man sich an bestimmte Bade- und Schwimmbadregeln halten, anderenfalls droht ein Hausverbot. An einem solchen sofortigen Hausverbot ändert auch der Umstand nichts, dass man aus gesundheitlichen Gründen auf das Schwimmen angewiesen ist. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in einem „wasserdichten“ Urteil.

Beitrag:

Es ist ein Fall, über den man eigentlich nur den Kopf schütteln kann. Darin geht um es eine Frau, die sehr sportlich war. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Sie war eine begeisterte Schwimmerin und besuchte oft die öffentlichen Bäder. Aber irgendetwas passte nicht so ganz. Nämlich im März 2009 erteilte ihr die Stadt ein dreimonatiges Schwimmverbot. – Länge 11 sec.

O-Ton: SFX

Es waren nicht nur verunglückte Kopfsprünge, die zu dem Verbot führten. Vielmehr mangelte es generell an den Haltungsnoten:

O-Ton: Die Dame ist nämlich regelmäßig entgegen der Schwimmbahn geschwommen und immer wieder mit anderen Badegästen kollidiert. Um schnell ins Wasser zu gelangen, stieß sie auch schon mal andere Schwimmer und Schwimmerin von der Einstiegseite weg, um selbst schneller ins Wasser zu kommen. – Länge 14 sec.

Auch hatte sie eine fremde Schwimmbrille aus der Badetasche einer anderen Schwimmerin genommen. Das Personal, das eingeschritten ist, habe sie regelmäßig beschimpft.

O-Ton: SFX

Nun trug es sich, dass dieser „Badegast des Schreckens“ sich zu einem Aqua-Jogging-Kurs anmelden wollte. Allerdings war der bereits ausgebucht. Daraufhin begann sie lautstark zu toben und zu schimpfen. Aus diesem Anlass bekam sie erneut ein sofortiges Hausverbot für die städtischen Bäder. Dagegen klagte sie nun – ohne Erfolg. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Richter haben den Antrag abgelehnt. Das Hausverbot sei rechtmäßig und sofort vollziehbar. In diesem Fall geht es wirklich darum, dass der geordnete Badebetrieb aufrecht erhalten wird und das geht nur ohne sie. – Länge 13 sec.

Das frühere Hausverbot habe sie schließlich auch nicht davon abhalten können, den Betrieb erneut zu stören. Daher müsse man befürchten, dass es auch künftig zu Zwischenfällen kommen könnte. Der ganze Fall zum Nachlesen unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton und Magazin (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

 

02Aug/10

O-Ton: Schadensersatz für getötete Bienen

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über das Urteil:

O-Ton: Ein Hobby-Imker hatte drei Völker an drei verschiedenen Standorten. Alle drei sind eingegangen und über ein Institut hat er feststellen lassen, dass ein Landwirt einen bienenschädlichen Wirkstoff versprüht hatte. Er verklagte den Landwirt und wollte den Schaden ersetzt bekommen. Und er bekam auch den Schaden ersetzt, wo genau nachgewiesen worden ist aufgrund der chemischen Untersuchung, dass die Bienen tatsächlich auf den Feldern gewesen waren und an dem Gift gestorben waren. Deshalb bekam er zwei Drittel seines Schadens von dem Landwirt ersetzt. – Länge 25 sec.

Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de

 

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.