Wird eine Firma beispielsweise wegen Auftragsrückgang umstrukturiert, muss genau belegen werden, dass der Arbeitsplatz des Gekündigten auf Dauer weggefallen ist. Der Unternehmer muss zwar nicht beweisen können, dass der konkrete Arbeitsplatz weggefallen ist. Allerdings hat er darzulegen, dass der Auftragswegfall mit dem Arbeitsplatz in Zusammenhang steht. Darüber hinaus muss er vor dem Arbeitsgericht den durch den Auftragseinbruch bedingten Überschuss an Arbeitsplätzen belegen und die damit zusammenhängende Personaländerung genau nachweisen.
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