Eine Radfahrerin fuhr auf einem Radweg in Richtung Innenstadt. An einer Stelle lag ein Schlauch, der einen Hydranten mit einem abgestellten Spülwagen verband, quer über dem Radweg. Der Schlauch gehörte einem Kanal- und Sanierungsunternehmen, das dort Kanalarbeiten ausführte. Als die Frau über das Hindernis fuhr, stürzte sie und verletzte sich. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Frau wollte ihren Schaden ersetzt bekommen. Sie argumentierte, die Firma habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, da sie kein Warnsignal aufgestellt habe. Das Unternehmen weigerte sich: Schlauch und Baustelle seien gut sichtbar gewesen.
Dem stimmte der Richter zu. Der Schlauch sei deutlich zu sehen gewesen, darüber hinaus wären am Spülwagen Arbeiter in Warnwesten tätig gewesen. Alles zusammen sei deutlich als Baustelle zu erkennen gewesen. Die Radfahrerin hätte ihre Fahrweise anpassen, entsprechend vorsichtig fahren und vor dem Schlauch absteigen müssen.
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