O-Ton + Kollegengespräch: Heiligabend & Silvester – automatisch freie Tage für Arbeitnehmer?

 An den beiden Weihnachtsfeiertagen hat jeder Arbeitnehmer frei, ebenso am Neujahrstag. Wie steht es aber um den 24. und 31. Dezember, also an Heiligabend und Silvester? Weder der 24. noch der 31. Dezember sind Feiertage – und auch keine halben. Allerdings kann eine sogenannte „betriebliche Übung“ vorliegen.

Was das ist, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn es beispielsweise in einem Unternehmen, einer Kanzlei, einer Praxis immer üblich ist, dass man an Heiligabend oder an Silvester gar nicht arbeiten muss ohne Urlaub zu nehmen – und das schon öfter vorgekommen ist – dann hat man darauf auch einen Anspruch. Betriebliche Übung ist so etwas wie ein Gewohnheitsrecht, auf das der Arbeitnehmer dann tatsächlich auch pochen kann. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Heiligabend & Silvester – automatisch freie Tage für Arbeitnehmer?

An den beiden Weihnachtsfeiertagen hat jeder Arbeitnehmer frei, ebenso am Neujahrstag. Wie steht es aber um den 24. und 31. Dezember, also an Heiligabend und Silvester? Weder der 24. noch der 31. Dezember sind Feiertage – und auch keine halben. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wenn ich frei haben will – was muss ich beachten?
2. Wenn es diese betriebliche Übung in meinem Unternehmen nicht gibt?
3. Kann der Chef mir den freien Tag verweigern?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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