O-Ton: Deutsche Aufkleber auf EU-Führerscheinen

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Ihnen der Führerschein in Deutschland entzogen wurde und Sie hier mit einem langjährigen Fahrverbot belegt sind, dann können Sie nicht einfach mit einem Führerschein, den Sie in einem anderen Land erworben haben, hier Auto fahren. Und da gibt es auch deswegen die Möglichkeit für die Verwaltungsbehörden einen Aufkleber auf das Papier zu machen, dass Sie aufgrund der Tatsache, dass Sie in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen haben, nicht mit diesem ausländischen Führerschein fahren dürfen. – Länge 23 sec.

Wer allerdings diesen Aufkleber der deutschen Behörden entfernt, fälscht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln noch keine Urkunde. Dieser Fall muss jetzt vor dem Landgericht neu verhandelt werden, alle Einzelheiten dazu unter www.verkehrsrecht.de.

 

++++++++++++

O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.