O-Ton + Gespräch: Feuersprung kein Haftpflichtfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Die Bundesrichter haben entschieden, dass der Halter des ersten Fahrzeugs, also das, das angezündet wurde, den trifft ja kein Verschulden. Der hat ja gar nichts gemacht, warum soll er jetzt dafür zahlen. Der zweite Punkt ist: Anders bei Autos, die in der Straße unterwegs sind, die fahren – von denen geht ja immer eine gewissen Gefahr aus. Das nennt man die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs. Aber wenn ein Fahrzeug geparkt ist, gibt es auch nicht diese Betriebsgefahr. Also auch aus diesem Gesichtspunkt scheidet eine zumindest denkbare Mithaftung aus. – Länge 30 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de

Kollegengespräch: Bei Feuersprung kein Haftpflichtschaden

Es kommt immer wieder vor, dass nachts Autos in Großstädten brennen. Während die angezündeten Fahrzeuge bei einer Vollkasko-Versicherung wieder ersetzt werden, wird darüber gestritten: Wer kommt für den Schaden an Autos auf, auf die die Flammen übergreifen? Damit hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Kollegengespräch.

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