Bei der Bemessung des Schadensersatzes gebe es zwar vorhandene Tabellen, dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die einzelnen Umstände des Falles unberücksichtigt bleiben würden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton:
Vor Ort in Goslar mobil erreichbar:
Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 / 2 11 11 89
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