Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, mit den Einzelheiten:
O-Ton: Es kam zu einer Kollision bei einem Fahrsicherheitstraining, zwischen zwei Motorradfahrern. Der Geschädigte wollte seinen Schaden in Höhe von 8.000 Euro von dem Unfallgegner zurück erstattet haben. Der meinte jedoch, es gebe einen Haftungsausschluss zwischen den Teilnehmern an dem Fahrsicherheitstraining. – Länge 18 sec.
Diese Klausel aber erklärten die Richter für unwirksam. Im solchen Fällen findet man einen elektronischen Unfallbogen und schnelle Hilfe unter www.schadenfix.de.
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