Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Ein Autofahrer merkt auf der Autobahn, er wird immer langsamer und verliert immer mehr an Geschwindigkeit. Er wechselt deswegen die Fahrspur, also von der linken auf die rechte Fahrspur. Dadurch, dass er immer langsamer wird, kommt es zu einem Auffahrunfall. Grundsätzlich gilt ja, wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Und so dachte auch der Autofahrer, dann soll der mir mal, der auf mich aufgefahren ist, meinen Schaden ersetzen. – Länge 22 sec.
Doch damit scheiterte er vor Gericht größtenteils, denn er hatte weder gehupt hatte noch die Warnblinkanlage eingeschaltet – darum musste der Kläger zwei Drittel des Schadens tragen.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen
Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. So hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Text:
Der Fall ereignete sich mitten auf einer viel befahrenen Autobahn, sagte Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: SFX
O-Ton: Ein Autofahrer merkt auf der Autobahn, er wird immer langsamer und verliert immer mehr an Geschwindigkeit. Er wechselt deswegen die Fahrspur, also von der linken auf die rechte Fahrspur. Dadurch, dass er immer langsamer wird, kommt es zu einem Auffahrunfall. – Länge 12 sec.
O-Ton: SFX
Der Pannenfahrer war offenbar so mit sich und seinem defekten Wagen beschäftigt, dass er weder durch Hupen oder Warnblinker die anderen Autofahrer auf sein Dilemma aufmerksam gemacht hat.
O-Ton: Dann hat es geknallt und grundsätzlich gilt ja, wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Und so dachte auch der Autofahrer, dann soll der mir mal, der auf mich aufgefahren ist, meinen Schaden ersetzen. – Länge 10 sec.
Doch damit scheiterte er sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz größtenteils. Bei einem Auffahrunfall spreche zwar viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall müsse der Kläger aber zwei Drittel des Schadens tragen, entschied das Gericht. Bettina Bachmann:
O-Ton: Weil es sagt, es war für den hinten Fahrenden ja nicht erklärbar, dass er so langsam wird – der vor ihm Fahrende – aufgrund eines Motorschadens. Also hätte derjenige, der den Motorschaden hatte, durch Warnblinker oder Hupen darauf aufmerksam machen müssen, dass er immer mehr an Geschwindigkeit verliert. – Länge 15 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Verkehrsanwalt für alle Fälle – findet man unter www.verkehrsrecht.de. Denn solch ein Motorschaden passiert schneller als man denkt.
Absage.
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