Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Auch ein Gebäckstück müsse grundsätzlich hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Allerdings können auch gerade die Konsumenten bei einer aus Steinobst bestehenden Füllung – Kirschfüllung – eines Gebäckstücks nicht ganz ausschließen, das dies in seltenen Fällen auch mal einen kleinen Stein oder davon enthalten kann. Schließlich ist das ein Naturprodukt. – Länge 18 sec.
Den passenden Anwalt und den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de
Magazin: Kirschkern im Gebäck – kein Schadensersatz
Anmod: Wer in einer Bäckerei Gebäck mit Kirschfüllung kauft, muss damit rechnen, dass in dem Kuchen gegebenenfalls noch ein Kirschkern enthalten ist. Wer sich beim Zubeißen einen Teil des Zahnes abbricht, kann vom Bäcker weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld verlangen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Text:
Es sollte eine kleine Schlemmerorgie werden – der Kläger freute sich auf seinen so genannten „Kirschtaler“, ein Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuseln. Doch entsprechend dem alten physikalischen Grundsatz „wo ein Körper ist, kann kein anderer sein“ kam es zum Duell: Zahn contra Kirschkern.
O-Ton: SFX
Der Kirschkern gewann gegen einen Eckzahn – der Zahnarzt machte für diese „harte“ Begegnung eine Rechnung mit Eigenanteil von 235,60 Euro auf. Zusätzlich wollte unser Kuchenfan noch ein angemessenes Schmerzensgeld von etwa 200 Euro.
O-Ton: SFX
Er konnte sich bei Amtsgericht und Landgericht mit seinem Wunsch auch durchsetzen, nicht aber bei den höchsten deutschen Zivilrichtern. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Bäckers, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Auch ein Gebäckstück müsse grundsätzlich hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Allerdings können auch gerade die Konsumenten bei einer aus Steinobst bestehenden Füllung – Kirschfüllung – eines Gebäckstücks nicht ganz ausschließen, das dies in seltenen Fällen auch mal einen kleinen Stein oder davon enthalten kann. Schließlich ist das ein Naturprodukt. – Länge 18 sec.
Die Beharrlichkeit des Bäckers hat sich gelohnt, am Ende ist er doch noch zu seinem Recht gekommen. Swen Walentowski empfiehlt, sich vor einer juristischen Entscheidung stets kompetent beraten zu lassen.
O-Ton: Bevor man einen Rechtsstreit anfängt, sollte man sich immer über die Rechte und Pflichten informieren lassen. Und zwar mit anwaltlicher Hilfe. Oftmals lohnt auch der Gang zum Anwalt im Vorfeld, jetzt würde man beispielsweise wissen: Der Bundesgerichtshof hat diese Fälle jetzt entschieden. Wenn jetzt jemand einen anderen Bäcker verklagen lassen wollte, würde der Gang zum Anwalt sich lohnen, weil der dann sagen würde: Nein, der BGH hat entschieden, streng diesen Prozess nicht an. – Länge 22 sec.
Den passenden Anwalt und den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de
Absage.
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