O-Ton + Magazin: Kokosnüsse sind kein Mangel

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Wichtigste, was die Richter gesagt haben, dass herabfallende Kokosnüsse keine Beeinträchtigung darstellen. Das gehört also zum Urlaubsort, für manche ist es auch besonders schön, dass da Palmen stehen. Aber vor allen Dingen hätte der Kläger seine Beanstandung an den Reiseveranstalter richten müssen. Der Reiseveranstalter ist als Vertragspartner der einzig richtige Ansprechpartner. – Länge 23 sec

Weitere Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Krachende Kokosnüsse sind kein Mangel

Wer an seinem Urlaubsort Mängel feststellt, muss seinen Reiseveranstalter benachrichtigen. Die Anzeige gegenüber der örtlichen Hotelleitung genügt nicht. So entschied das Oberlandesgerichts Koblenz in einem Fall, in dem Kokosnüsse eine nicht unerhebliche Rolle spielten.

Text:

Es gibt Urlauber, die wollen es während der Ferien richtig krachen lassen! Und es gibt solche, die wollen das nicht!

O-Ton: Der Kläger buchte bei einem Reiseveranstalter einen Urlaub auf den Malediven. Dort angekommen, fühlte er sich durch die krachenden Kokosnüsse gestört, die alle paar Minuten auf den Strand krachten. – Länge 10 sec.

… schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft den Fall. Der Mann – von solchem „Kokos-Krach“ sichtlich genervt – beschwerte sich bei der Hotelleitung:

O-Ton: SFX

Doch das Hotel sah sich – welch Wunder – außer Stande, alle Palmen von den Nüssen zu befreien. Es krachte also weiter!

O-Ton: SFX

Und während die Nüsse also weiter für ihren eigenen Sound sorgten, vergaß unser Kläger völlig, auch den Reiseveranstalter über die „Mangel“ zu informieren, bemängelte das Gericht.

O-Ton: Das Wichtigste, was die Richter gesagt haben, dass herabfallende Kokosnüsse keine Beeinträchtigung darstellen. Das gehört also zum Urlaubsort, für manche ist es auch besonders schön, dass da Palmen stehen. Aber vor allen Dingen hätte der Kläger seine Beanstandung an den Reiseveranstalter richten müssen. Der Reiseveranstalter ist als Vertragspartner der einzig richtige Ansprechpartner. – Länge 23 sec

Deshalb rät die Deutsche Anwaltauskunft Mängel am Urlaubsort schnellstmöglich dem Reiseveranstalter mitzuteilen, damit er auch die Chance hat, die Probleme zu beheben. Zusätzlich muss der Urlauber innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise erklären, dass er deshalb Ansprüche erhebt. Dabei kann ein Anwalt helfen – Swen Walentowski empfiehlt daher, Folgendes für eine zügige Klärung vorzulegen:

O-Ton: Damit das schnell geht, sollte man auf jeden Fall den Reisevertrag mitbringen, dazu die schriftliche Mängelanzeige oder eine Bestätigung, dass man vor Ort die Mängel schon angezeigt hat, mitbringen. Immer schauen, dass man Nachweise hat: Das können Fotos, Filme o.ä. sein, Zeugenaussagen, Adressen von Mitreisenden, die sich ebenfalls gestört gefühlt haben. Länge 17 sec.

Weitere Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

 

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton und Magazin (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.