O-Ton + Magazin: Vierbettzimmer = vier Betten

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Nach ihrer Rückkehr verlangten sie eine Reisepreisminderung von 50 Prozent sowie Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden in Höhe von 1.500 Euro – also der Urlaub wäre fast für lau gewesen. Sie hätten durch die zwei zusätzlichen Einzelbetten wie in einer Sardinenbüchse gelegen. Das Reisebüro sah allerdings die Ausstattung als vertragsgerecht an und weigerte sich zu bezahlen. So kam es zur Klage. – Länge 21 sec

Und das Gericht entschied nach eingehendem Studium von Fotos des Raumes: Wer ein Schlafzimmer bucht, hat Anspruch auf ein Zimmer mit vier Betten. Aber nicht auf zwei Doppelbetten, zwei Zustellbetten sind ausreichend. Weitere Infos dazu unter
www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vierbettzimmer: zwei Zustellbetten ausreichend

Bei Buchung eines Vierbettzimmers kann man nicht zwei Doppelbetten erwarten. Die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten ist ausreichend. So entschied das Amtsgericht München.

Text:

Es sollte in Richtung der Pyramiden gehen. Darum buchten die drei Erwachsenen und ein Kind eine 14-tägige Urlaubsreise nach Ägypten. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Unterbringung sollte in einem Bungalow des Hotels mit einem Schlafzimmer zur Gartenseite erfolgen. Dafür haben sie auch 3.500 Euro bezahlt. – Länge 10 sec.

Allerdings: In dem Bungalow gab es im Schlafzimmer nur ein Doppelbett, darüber hinaus waren zwei Einzelbetten dazu gestellt. So hatte sich unsere Minireisegruppe den Urlaub nicht vorgestellt.

O-Ton: SFX

O-Ton: Nach ihrer Rückkehr verlangten sie eine Reisepreisminderung von 50 Prozent sowie Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden in Höhe von 1.500 Euro – also der Urlaub wäre fast für lau gewesen. Sie hätten durch die zwei zusätzlichen Einzelbetten wie in einer Sardinenbüchse gelegen. Das Reisebüro sah allerdings die Ausstattung als vertragsgerecht an und weigerte sich zu bezahlen. So kam es zur Klage. – Länge 21 sec

Neben den Zustellbetten ging nach Darstellung der Reisenden noch mehr schief: Eine Notübernachtung war nötig, weil die Zustellbetten nicht da waren, die Rezeption war langsam, die Zimmer nicht richtig sauber und obendrein war es laut! Swen Walentowski:

O-Ton: Das alles machten sie erst mit der Klage geltend. Das Gericht hat generell die Klage abgewiesen. Sie haben gesagt: Wer ein Schlafzimmer, nicht zwei oder mehr, wer also ein Schlafzimmer bucht, hat auch Anspruch auf ein Schlafzimmer mit vier Betten. Aber nicht auf zwei Doppelbetten, zwei Zustellbetten sind ausreichend. Der Richter hat sich anhand von Fotos überzeugen können, dass es geräumig genug war, um zwei Zustellbetten aufzustellen.  – Länge 20 sec.

Auch die anderen vorgetragenen Mängel wies das Gericht zurück. Die Klage über die hohe Lautstärke sei zu pauschal, außerdem wurden diese Mängel zu spät genannt. Dies hätte innerhalb eines Monats erfolgen müssen. Weitere Infos dazu unter
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Absage.

 

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