O-Ton + Magazin: Wartepflicht bei Rettungsfahrzeugen

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Rettungsfahrzeug nähert sich mit Martinshorn, alle Autofahrer machen Platz und der Geschädigte fuhr auf den Mittelstreifen, merkt aber, dass es wahrscheinlich knapp wird für das Rettungsfahrzeug, weil sein Heck zu weit rausragt in die Fahrbahn und möchte es dem Rettungsfahrzeug einfacher machen, in dem er auf die andere Fahrbahnseite fährt. – Länge 20 sec.

Doch der Fahrer des Rettungswagens hatte die Enge bereits gesehen und entschied sich ebenfalls für die Gegenspur – den Schaden der folgenden Kollision von 1.500 Euro muss der eigentlich gutwillige Autofahrer tragen. Begründung: Er darf seinen Wagen erst wieder bewegen, wenn der Rettungswagen vorbei ist. Weitere Infos unter www.schadenfix.de.

Magazin: Wartepflicht bei Rettungsfahrzeugen

Bei Rettungsfahrzeugen müssen die Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn räumen. Dabei müssen sie so lange warten, bis das Einsatzfahrzeug auch wirklich „durch“ ist. Der Fahrer des Rettungsfahrzeugs kann sich dabei seine Fahrbahn aussuchen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Das passiert täglich viele Tausende Male auf den Straßen, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Rettungsfahrzeug nähert sich mit Martinshorn, alle Autofahrer machen Platz und der Geschädigte fuhr auf den Mittelstreifen, merkt aber, dass es wahrscheinlich knapp wird für das Rettungsfahrzeug, weil sein Heck zu weit rausragt in die Fahrbahn und möchte es dem Rettungsfahrzeug einfacher machen, in dem er auf die andere Fahrbahnseite fährt. – Länge 20 sec.

Eine verhängnisvolle Entscheidung:

O-Ton: SFX

Denn der Fahrer in dem Rettungswagen hatte gesehen, dass es in seiner Spur zu eng werden würde und war bereits auf die Gegenrichtung gewechselt. Die konnte unser Autofahrer aber nicht wieder so schnell frei machen:

O-Ton: In dem er da ausgewichen ist und eigentlich ja etwas Gutes machen wollte und mehr Platz machen wollte, hat er eine Entscheidung getroffen, die dem Fahrer des Rettungswagens zu kam, und der hatte dummerweise die gleiche getroffen und so kam es zur Kollision. – Länge 10 sec.

Aus Sicht der Richter treffe das Rettungsfahrzeug keine Schuld. Der Fahrer könne frei wählen, welchen Weg er nehme, entschieden sie. Und daraus folgt, so Bettina Bachmann, eine allgemeine Pflicht für alle Autofahrer:

O-Ton: Der Wartepflichtige, der den Weg frei geräumt hat für das Rettungsfahrzeug, der darf erst dann wieder seine Position verändern, wenn er sicher ist, dass er dadurch das Einsatzfahrzeug nicht behindert. – Länge 10 sec.

Darum blieb unser Mann auch auf seinen 1.500 Euro Schaden sitzen, die er mit dem gut gemeinten Wechsel verursacht hatte. Mehr Informationen rund um diesen und andere Verkehrsunfälle unter www.schadenfix.de.

Absage.

Mehr Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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