O-Ton: Onlinehändler müssen Impressumspflicht beachten

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, über die Bedeutung der Angaben im Impressum auf Webseiten:

O-Ton: Das ist aber notwendig, damit die Verbraucher sich orientieren können. Beispielsweise anhand einer Handelsregistereintragung zumindest davon ausgehen, dass es die Firma überhaupt gibt. Als Onlinenutzer habe ich ja gar keine Möglichkeiten, um das alles so ganz genau zu überprüfen. Wenn diese Angaben nicht vorliegen, liegt kein Bagatellverstoß vor, d.h. man kann abgemahnt werden und muss dann die Abmahnkosten zahlen.  Länge 19 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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