Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein zur geltenden Gesetzeslage:
O-Ton:
Damit dürfen Verbraucher auch weiterhin gekaufte Musiktitel auf ihrem Computer speichern oder eine Kopie einer CD beispielsweise für das Auto brennen.
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O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
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