O-Ton: Sprachkurs im Ausland absetzbar

So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, erklärt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Finanzamt hat gesagt, nein, also im Ausland, das hat doch zu sehr einen privaten Charakter und ist zu sehr mit Urlaubsfreuden verbunden. Deshalb kannst Du das nicht absetzen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat gesagt, was wollt Ihr denn? Das ist doch genau auf ihn zugeschnitten. Um seinen Beruf auszuüben, braucht er zwei Fremdsprachen – er will Spanisch lernen. Man kann das sowieso besser in einem Umfeld, wo das auch gesprochen wird, wie in Mexiko. Außerdem hat er nur die Kosten für den Kurs geltend gemacht. Es dienst also der Sicherung seines Berufes – also abzugsfähig. – Länge 28 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de

 

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