Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Gemeinde ist ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, weil sie gesagt hat: Auch den Baum können wir noch stehenlassen, der andere Baumkontrolleur hat gar nichts so Dolles festgestellt. Er hätte aber mehr Maßnahmen unternehmen müssen, er hätte den Fuß des Baumes freilegen müssen – es war nämlich ein Pilz erkennbar, der auf Fäulnis innerhalb des Baumes hinwies – und deshalb musste hier die Gemeinde für den Schaden aufkommen. – Länge 22 sec.
Informationen zu diesem Fall und rund ums Recht unter www.anwaltauskunft.de.
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