Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die technisch einwandfreie Neulackierung eines Wagens stellt für sich allein keinen Mangel des Fahrzeugs dar. Etwas anderes ist es, wenn Sie da Unfallschäden mit kaschieren wollen. Aber wenn es lediglich Kratzer, Parkdellen und Steinschläge sind, die Sie überlackieren lassen, dann ist das Fahrzeug nicht mangelhaft, wenn es neu lackiert worden ist. – Länge 20 sec.
Dieser Auffassung hat sich mittlerweile auch der Bundesgerichtshof angeschlossen. Weitere Infos dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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