Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, sie trifft eine erhebliche Mitschuld, weil sie die Fernbedienung erst dann hätte betätigen dürfen, als sie das Tor eingesehen hat. Dann hätte sie gesehen, das Tor ist geschlossen, sie drückt drauf, das Tor geht auf. In dem Fall war es aber so: Das Tor war offen, sie hat das Signal gegeben, das Tor hat sich geschlossen. – Länge 16 sec.
Denn unmittelbar davor hatte ein anderer Garagenbenutzer das Rolltor manuell geöffnet. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de
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