02Apr/09

Sprechblasen unter Vista deaktivieren

Daraufhin öffnet sich der Registrierungs-Editor. Nun muss man sich durch die Registerkarte durchklicken: BenutzerkonfigurationAdministrative VorlagenStratmenü und Taskleiste. Im rechten Bereich des Fensters den Eintrag „Alle Sprechblasenbenachrichtigungen deaktivieren“ mit einem Doppelklick öffnen. Anschließend den Radiobutton im Eigenschaftsfenster von „Alle Sprechblasenbenachrichtigungen deaktivieren“ auf „Aktiviert“ einstellen und mit „OK“ bestätigen.

01Apr/09

Vorbeugende Videoüberwachung in Aufzügen

In einer größeren Wohnanlage kam es in einigen Häusern zu Schäden durch Vandalismus und Verunreinigungen. In einem Haus wurden Spanplatten verunstaltet, die während einer Umbauphase zum Schutz des Aufzuges angebracht worden waren. Die Vermieterin versuchte, durch erhöhte Sicherheitstechnik und mehr Kontrollen weitere Beschädigungen zu verhindern. Als dies erfolglos blieb, kündigte sie die Videoüberwachung in den Aufzügen an. Als kein Mieter widersprach, ließ sie in dem Aufzug zwei Kameras installieren. Ein Mieter sah darin einen unzulässigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht und verlangte die Einstellung der Überwachung.

Mit Erfolg. Die Überwachung verletze das Persönlichkeitsrecht des Mieters. Dieses sei mit den Interessen der Vermieterin abzuwägen. Ein überwiegendes Interesse der Vermieterin sei hier nicht gegeben, da es zu erheblichen Beschädigungen und Schmierereien nur in den anderen Häusern der Wohnanlage gekommen sei. In dem betreffenden Haus sei die Gefahr nicht gegeben, da der Zugang zu dem Haus erschwert sei und die Schmierereien auf den Spanplatten keinen nachhaltigen Eingriff in das Eigentum der Vermieterin darstellten. Der Mieter sei auch nicht dadurch zur Duldung verpflichtet, dass er auf die Ankündigung nicht reagiert habe. Schweigen bedeute nicht Zustimmung.

01Apr/09

Beschimpfungen anderer Mieter rechtfertigen Kündigung

Ein Mieter beschimpfte die anderen Mieter des Hauses mit Worten wie „Schlampe“, „Dreckskinder“ und weiteren Kraftausdrücken. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos ohne vorherige Abmahnung. Davon ließ sich der Mieter nicht beeindrucken und pöbelte weiter. Der Vermieter klagte mit Erfolg auf Räumung der Wohnung.

Nach Ansicht des Richters könne die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung dahinstehen, da der Vermieter das Mietverhältnis auch mit einer ordentlichen Kündigung beendet habe. Durch die wiederholten derben Beleidigungen habe der Mieter den Hausfrieden nachhaltig gestört. Eine vorherige Abmahnung sei daher entbehrlich. Im Übrigen habe sich der Mieter nicht einmal durch die Kündigung von weiteren Beleidigungen abhalten lassen.

Nach Ansicht der DAV-Mietrechtsanwälte kann ein Vermieter in solchen Fällen eine Kündigung durch eine Abmahnung vorbereiten, um in jedem Fall auch bei anderen Gerichten Recht zu bekommen.

31Mrz/09

Experten streiten über Conficker

Demgegenüber warnte Ram Mohan, Mitglied im Security-Vorstand der Internet-Behörde ICANN: „Conficker ist ein schlimmer, sich auf Anforderung verändernder ´sozialer´ Wurm“, sagte er dem Portal IT im Unternehmen (www.IT-im-Unternehmen.de). „Was können ein paar Millionen infizierte PCs mit ständig meanderndem Code anrichten?  Das ist die größte Drohnen-Armee der Welt. Star Wars lag also nicht so daneben!“

„Wahrscheinlich war das ganze nur ein ´Proof of Concept´, bei dem die Malware-Schreiber probieren wollten, was möglich ist, und wie lange sie die Rechner unter Kontrolle halten können, selbst wenn die Malware bekannt ist. Und das ist ihnen wirklich gut gelungen“, betonte Genes weiter. Die Konsequenz aus Conficker müssten Bemühungen um vorbeugende IT Sicherheit insbesondere in Unternehmen sein: „Ein vernünftiges Patch-Management, und dieser digitale Schädling hätte keine Chance gehabt!“

30Mrz/09

O-Ton-Paket: Schwindel – der Organismus fährt Karussell

„Ihnen gemeinsam ist die verlorene Sicherheit des Gleichgewichts oder der räumlichen Orientierung.“ Schwindelattacken sind tückisch. Sie gehen einher mit Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen, Schweißausbrüchen und Herzrasen. Bei manchen Betroffenen halten die Beschwerden tagelang an, werden mitunter als existentiell bedrohlich empfunden. Was viele nicht wissen: Schwindel zählt zu den häufigsten Beschwerden überhaupt, in Deutschland ist jedes Jahr etwa ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung davon betroffen. An der Schlosspark-Klinik in Berlin gibt es eine spezielle Schwindel-Ambulanz, unterstützt von der Kaufmännischen Krankenkasse KKH.

Prof. Dr. Thomas Lempert, Chefarzt der Neurologie der Schlosspark-Klinik in Berlin, antwortet dazu im O-Ton.

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O-Ton-Paket (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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