07Apr/09

O-Ton + Magazin: Außenseite der Fenster streichen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft weist auf allgemeingültige Klauseln für Schönheitsreparaturen hin:

O-Ton: Zu den Schönheitsreparaturen gehören klassischerweise neben dem regelmäßigen Streichen der Räume, der Wände und der Decken, auch das Streichen der Heizungen und der Heizungsrohre sowie das Streichen der Innentüren als auch das Streichen der Fenster und Außentüren von innen. Das ist auch die klassische Formulierung, die auch rechtmäßig ist. – Länge 18 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und die umstrittenen Formulierungen aus dem Mietvertrag – findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Mieter muss nicht Außenseite der Fenster streichen

Eine Klausel in einem Mietvertrag, die den Mieter generell zum Streichen der Fenster verpflichtet, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters insgesamt unwirksam. Der Mieter kann nicht verpflichtet werden, auch die Außenseite der Fenster zu streichen. Auf dieses mieterfreundliche Urteil des Kammergerichts Berlin vom 17. September 2007 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Beitrag:

Fast in allen Mietverträgen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, gibt es diese Klauseln für Schönheitsreparaturen:

O-Ton: Zu den Schönheitsreparaturen gehören klassischerweise neben dem regelmäßigen Streichen der Räume, der Wände und der Decken, auch das Streichen der Heizungen und der Heizungsrohre sowie das Streichen der Innentüren als auch das Streichen der Fenster und Außentüren von innen. Das ist auch die klassische Formulierung, die auch rechtmäßig ist.

O-Ton: SFX

O-Ton: In diesem Fall war es allerdings so, dass der Mieter verpflichtet worden ist – neben den ganzen anderen Sachen wie Heizungen, Räume etc. – so wie der in Anführungsstrichen ´der Türen und Fenster´. Es gab also keinen Zusatz ´nur von der Innenseite´. – Länge 40 sec.  

Nach dem Auszug des Mieters aus dem Reihenhaus klagte der Eigentümer gegen ihn unter anderem auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Insgesamt wollte der Vermieter über 16.000 Euro haben. Die Kontrahenten trafen sich zuerst vor dem Amtsgericht, dann vor Kammergericht. In beiden Fällen scheiterte der Vermieter. Swen Walentowski über die Begründung der Richter:.

O-Ton: Hier hat der Vermieter nämlich eine unzulässige Klausel eingeführt, nämlich die Klausel, dass man Türen und Fenster streichen muss. Damit wird die gesamte Schönheitsreparaturklausel, also die gesamte Klausel, die den Vermieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, unwirksam. – Länge 9 sec

Der Mieter bekam Recht, der Vermieter blieb auf den 16.000 Euro sitzen. Der Fall zeigt zum einen, dass man als Mieter nicht immer klein bei geben sollte. Aber auch: Als Vermieter sollte man Standardformulare für Mietverträge auf ihre Rechtswirksamkeit prüfen lassen sollten. Swen Walentowski:

O-Ton: Es lohnt sich immer, einen Vertragscheck mit dem Hausanwalt zu vereinbaren und alle mal regelmäßig zu überprüfen, ob sie noch dem Recht entsprechen. – Länge 8 sec.

Experten für Mietrecht in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05.

Absage

 

++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

07Apr/09

O-Ton + Magazin: Kein Unterhalt bei Schulverweis

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Seit dem Zeitpunkt, als er von der Schule geflogen ist, besteht kein Anspruch auf Unterhalt, weil er ja keine Ausbildung begonnen hat. Für den Zeitpunkt, als er noch in der Schule war – also kurz vor seinem Rauswurf – könne er auch keinen Unterhalt fordern, sagten die Richter. Weil er ja hätte zielstrebig seine Ausbildung absolvieren müssen, um seinen Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. – Länge 22 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Kein Ausbildungsunterhalt bei Schulverweis

Anmoderation: Ein Kind muss seine Ausbildung zielstrebig absolvieren, wenn es nicht seinen Unterhaltsanspruch verlieren will. Gleiches gilt, wenn das Kind nach dem Schulende überhaupt keine Ausbildung beginnt. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Beitrag:

Der Junge war 1989 geboren und war gerade 18 geworden, als er von seinem Vater Ausbildungsunterhalt haben wollte. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Eltern sind geschieden und leben auch getrennt und der Sohn war, nachdem er sich mit der Mutter gestritten hatte, 2003 zum Vater gezogen; ist aber 2007 dort ausgezogen. – Länge 10 sec.

Damals besuchte er die zwölfte Klasse, seine Eltern waren finanziell aber nicht auf Rosen gebettet.

O-Ton: SFX

Vater und Sohn streiten immer wieder über die schulischen Leistungen des Jungen. Doch alles Reden hilft nichts, die Leistungen werden immer schlechter. Das Fass zum Überlaufen bringt ein Schulverweis – im ersten Halbjahr der zwölften Klasse wegen unentschuldigter Fehltage.

O-Ton: SFX

Vom Amtsgericht wurde der Vater noch zur Zahlung des Unterhaltes verurteilt. Doch der Herr Papa wollte dies nicht hinnehmen, ging in die nächste Instanz und bekam vor dem Oberlandesgericht Recht. Swen Walentowski:

O-Ton: Die haben gesagt, der Vater schuldet dem volljährigen Sohn keinen Ausbildungsunterhalt. Immerhin hat er die Schule ja abgebrochen bzw. wurde von der Schule geworfen und hat auch keine Ausbildung angefangen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Seit dem Zeitpunkt, als er von der Schule geflogen ist, besteht kein Anspruch auf Unterhalt, weil er ja keine Ausbildung begonnen hat. Für den Zeitpunkt, als er noch in der Schule war – also kurz vor seinem Rauswurf – könne er auch keinen Unterhalt fordern, sagten die Richter. Weil er ja hätte zielstrebig seine Ausbildung absolvieren müssen, um seinen Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. – Länge 32 sec.

Gerade wegen der schlechten finanziellen Verhältnisse seiner Eltern hätte der Sohn spätestens mit seinem Auszug beim Vater eigenverantwortlich und zügig seine Ausbildung vorantreiben müssen, urteilten die Richter. Weitere Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt bei allen Unterhaltsstreitigkeiten unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

04Apr/09

Opel bei Verschrottungen vorn

Den Verschrottungen (13,24 Prozent) stehen 7,95 Prozent Prämien-Verkäufe gegenüber. Dies geht aus einer aktuellen Statistik des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hervor, die der Automobilwoche vorliegt. Absoluter Spitzenreiter bei den Stilllegungen (22,75 Prozent) ist zwar Volkswagen, allerdings erreichte der Wolfsburger Konzern mit 14,2 Prozent auch den höchsten Anteil aller Hersteller an den durch die Abwrackprämie geförderten Verkäufen. Zugleich gehört die tschechische VW-Tochter Skoda zu den Profiteuren der Zuschüsse. Lediglich 0,65 Prozent Skoda-Modelle werden stillgelegt, mit Umweltprämie verkauft wurden aber insgesamt 7,4 Prozent.
Ähnlich gut schneidet auch der koreanische Autobauer Hyundai ab. Nur ein Prozent seiner Modelle wanderte in die Schrottpresse, dafür entfielen aber fast acht Prozent (7,76) aller gestützten Neuwagenverkäufe auf den koreanischen Hersteller.

 

+++++++++++++++++++++++

Grafik zum Download (Ansehen: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

 

04Apr/09

Nutzfahrzeug-Hersteller wollen Abgasnorm verschieben

Die VDA-Mitglieder Daimler, Iveco, MAN und VW seien sich bereits weitgehend einig, daher solle noch vor Ostern im europäischen Verband ACEA diese gemeinsame Position erreicht werden. „Ich bin überzeugt, dass wir uns letztlich für eine Verschiebung von Euro-6 aussprechen. Wichtig ist, dass das Moratorium schnell erfolgt. Aufgrund der langen Entwicklungszeiten brauchen wir die Entscheidung jetzt, weil sonst die Investitionen bei den Herstellern schon getätigt sind.“ Durch eine Verschiebung der Euro-6-Norm von 2012 auf 2014 würden die europäischen Nutzfahrzeughersteller laut Renschler um rund sechs Milliarden Euro entlastet. „Das würde den Steuerzahler überhaupt nichts kosten, aber den Herstellern und ihren Kunden massiv helfen“, betonte der Manager, der den Mehrpreis für ein Euro-6-Fahrzeug auf rund zehn Prozent beziffert.

Zur Belebung der Konjunktur plädierte Renschler darüber hinaus für eine allgemeine Investitionszulage für Unternehmen: „Dadurch wird zum Beispiel im Maschinenbau und der Baubranche wieder investiert, was dann auch die Transportbranche wieder belebt. Zurzeit fehlen den Spediteuren die Aufträge.“ In den ersten zwei Monaten gingen die Mauteinnahmen in Deutschland um über 20 Prozent zurück.
Eine Verschiebung der Euro-6-Norm würde sich laut Renschler auch für das Klima auszahlen: Weil der Verbrauch bei Euro-6 um zwei bis drei Prozent ansteigt, würden die Nutzfahrzeughersteller Zeit gewinnen, um die Abgasreinigung weiter zu entwickeln mit dem Ziel, auch bei Euro-6-Fahrzeugen zumindest den gleichen Verbrauch und Co2-Ausstoß wie bei Euro-5 zu erreichen.