O-Ton: Beweislage unklar – kein Schadensersatz- und Schmerzensgeld nach Unfall

Man hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn man nach einem Unfall keine Beweise hat. In dem Fall waren ein Auto und ein Fahrrad in München kollidiert, der Radler stürzte. Danach stritten beide Seiten um fast 3.200 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Aber vor Gericht konnte den genauen Hergang des Unfalls nicht klären. Beide Parteien widersprachen sich und es gab keine weiteren Beweise.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie Geld wollen aufgrund eines Verkehrsunfalls, dann müssen Sie nachweisen, dass der andere einen Fehler gemacht hat. Und wenn die Aussagen der beiden Parteien so widersprüchlich sind, dass das Gericht nicht ermitteln kann, was richtig ist, dann gibt es kein Geld. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen dazu unter: www.verkehrsrecht.de

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