O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Ausweichen vor Einsatzfahrzeugen

Wer den Weg für Einsatzfahrzeuge frei machen will, muss vorsichtig sein. Das Landgericht Düsseldorf entschied: Wenn zwei Autos an einer roten Ampel ausweichen müssen, weil sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn von hinten nähern und es kommt zum Unfall – dann muss auch derjenige haften, der in seiner Spur blieb.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Er muss damit rechnen, dass andere die Spur wechseln, weil sie ihre Spur freimachen müssen. Also derjenige, der auf der Spur ist, muss auch gucken, ob jemand die Spur wechseln will und muss den dann einfädeln lassen. Deswegen hat auch derjenige, der nicht die Spur gewechselt hat, auch 30 Prozent des Schadens tragen müssen. – Länge 23 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Vorsicht beim Ausweichen vor Einsatzfahrzeugen

Wer den Weg für Einsatzfahrzeuge frei machen will, muss vorsichtig sein. Wechselt ein Autofahrer dabei die Spur, muss er bei einem Unfall im Regelfall für den Schaden aufkommen. Aber auch die Lenker anderer Fahrzeuge können haften, so das Landgericht Düsseldorf. Hören Sie mal diesen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Wenn Sie die Straße freimachen müssen, weil ein Krankenwagen kommt mit Blaulicht, müssen Sie darauf achten, dass es nicht zu einer Kollision mit einem anderem Auto kommt. Also, Sie können jetzt nicht ganz schnell – ohne nach hinten oder nach vorne zu schauen – die Spur wechseln. – Länge 15 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und noch etwas ist wichtig zu wissen:

O-Ton: Und dann trifft immer denjenigen, der die Spur wechselt eine höhere Sorgfaltspflicht als denjenigen, der auf seiner Spur bleibt. – Länge 10 sec.

In dem Fall standen zwei Autos nebeneinander an einer roten Ampel, als sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn von hinten näherten. Einer wechselte die Spur, es kam zum Unfall – aber auch derjenige, der in seiner Spur blieb, muss haften. Bettina Bachmann:

O-Ton: Er muss damit rechnen, dass andere die Spur wechseln, weil sie ihre Spur freimachen müssen. Also derjenige, der auf der Spur ist, muss auch gucken, ob jemand die Spur wechseln will und muss den dann einfädeln lassen. Deswegen hat auch derjenige, der nicht die Spur gewechselt hat, auch 30 Prozent des Schadens tragen müssen. – Länge 23 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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