Die Staatskasse muss alle notwendigen Kosten übernehmen, wenn ein Bußgeldverfahren wegen Verjährung eingestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Verjährung eingetreten ist, weil der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden konnte, so das Amtsgericht Büdingen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins:
O-Ton: Wenn ein Bußgeldverfahren wegen Verjährung eingestellt wird, dann bekommen Sie Ihre Kosten – und zwar auch Ihre Anwaltskosten – aus der Staatskasse ersetzt. – Länge 10 sec.
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