Kollegengespräch: Schutz der Unfallversicherung greift nicht für verletzten Jäger

Die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit sind oft fließend. Gestritten wird deshalb oft, ob man bei einem Unfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Dies war auch bei einer tragischen Verletzung eines Jägers der Fall.

Der Mann hatte sich beim Zerlegen eines wenige Tage zuvor erlegten Hirsches verletzt, – und hat keinen keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie sind die Voraussetzungen für den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
2. Wie war der Fall genau?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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