O-Ton: Vorzeitige Scheidung – Gründe für Antrag müssen beim anderen Partner liegen

Eine Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahrs ausnahmsweise dann geschieden werden, wenn – wie es das Gesetz formuliert – „die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller … eine unzumutbare Härte“ darstellen würde. Diese Gründe müssen in der Person des anderen Ehepartners liegen.

In dem Fall lebte die Frau seit August 2023 von ihrem Mann getrennt. Von ihrem neuen Partner erwartet sie nun ein Kind. Das Gericht folgte ihrer Argemuntation aber nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die unzumutbare Härte muss für denjenigen, der sich darauf beruft, vom anderen ausgehen! Ich kann nicht einfach sagen: Ich bin jetzt schwanger, das ist für meinen Mann eine unzumutbare Härte. Er muss nicht mehr drauf verwiesen werden, dass das Trennungsjahr eingehalten wird. Bitte schneller scheiden – das hätte der Mann geltend machen können. Hat er aber nicht und bei der Frau geht’s nicht, weil es kein Grund ist. Die unzumutbare Härte kam hier nicht vom Mann. – Länge 24 sec.

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