Tag Archives: Schutz

26Sep/11

O-Ton Guilia Siegel: „Raucher werden behandelt wie Hunde“

 Berlin – Schauspielerin und DJane Guilia Siegel beklagt die mangelnde Toleranz von Nichtrauchern gegenüber Rauchern. „Wir werden behandelt wie Hunde“, sagte sie am Montag in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Ausstrahlung am Montagabend um 23.30 Uhr). Die Moderatorin machte geltend, dass Raucher für ihr Laster vor die Tür gingen oder im Restaurant darauf achteten, ob in ihrer Nähe jemand esse. „Es wäre wichtiger, die Aufklärung zu verstärken, als mit Gesetzen das Rauchen zu verbieten“, meinte Siegel.
Die Schädlichkeit des Rauchens stehe außer Frage. „Ich komme auf die Welt und warte bis ich 18 bin, damit ich wählen kann, damit ich offiziell Alkohol trinken kann, damit ich rauchen kann. Und dann wird es mir wieder verboten?“, fragte Siegel.

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Ohne Nikotin weltweit bis zu 30 Prozent weniger Krebsfälle

Berlin – Durch konsequentes Nichtrauchen könnte nach Ansicht von Medizinern die Zahl der weltweiten Krebserkrankungen um 25 bis 30 Prozent sinken. „Die Häufigkeit von Lungenkrebs könnte um 85 bis 90 Prozent gesenkt werden, wenn aktiv und passiv nicht geraucht werden würde“, sagte Prof. Eckart Laack, Chef des Ambulante Krebszentrums Hamburg, am Montag in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Ausstrahlung am Montagabend um 23.30 Uhr).
Der Mediziner plädierte für einen deutschlandweit einheitlichen Nichtraucherschutz. „Unter freiem Himmel könne gern geraucht werden.“

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09Jun/11

Mangelnder Versicherungsschutz bei Geldtransporten

 Berlin (DAV). Werttransport-Unternehmen werden nicht nur von Banken in Anspruch genommen, sondern auch von vielen anderen Kaufleuten, wie z. B. Inhabern von Supermärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften. Der Transport von Geld ist absolute Vertrauenssache, und natürlich sollte ein etwaiger Verlust durch eine Versicherung abgedeckt sein. Aber was passiert, wenn das Werttransport-Unternehmen sich selbst an dem Geld bereichert?

„Eine erste Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) im Zusammenhang mit der Insolvenz der Heros-Gruppe zeigt, dass hier erhebliche nicht abgesicherte Risiken bestehen. Wenn es ganz schlimm kommt, ist der Kaufmann der Dumme“, erläutert Rechtsanwalt Arno Schubach, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

In dem Urteil vom 25. Mai 2011 (AZ: IV ZR 117/09) hat der BGH entschieden, dass der Transportversicherer keine Zahlung leisten muss. Da die Heros-Gruppe insolvent ist, bleibt der Auftraggeber des Transportes auf dem Schaden sitzen. „Wie so oft sind Details entscheidend“, erklärt Schubach weiter. Im konkreten Fall war die Unterschlagung des überlassenen Bargeldes versichert. Das Werttransport-Unternehmen hatte dieses auf ein eigenes Konto eingezahlt und dann die Weiterleitung auf das Konto des Auftraggebers unterlassen. Da die Einzahlung auf ein eigenes Konto nach dem Transportvertrag zulässig war, lag in diesem Vorgang keine Unterschlagung. Die nachfolgend unterbliebene Weiterleitung war zwar vertragswidrig, aber nach dem Text des Versicherungsvertrages nicht mit versichert.

Da ähnliche Vertragsgestaltungen nicht unüblich sind, sieht Schubach für alle Kaufleute, die sich der Dienste von Werttransport-Unternehmen bedienen, dringenden Klärungsbedarf. Transportvereinbarung und Versicherungsvertrag sollten auf solche Lücken überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. „Dies gilt umso mehr, als Versicherer nach der Heros-Pleite die Versicherungsbedingungen erheblich zu Lasten der Versicherten geändert haben. Häufig besteht überhaupt kein Versicherungsschutz mehr bei vorsätzlichem Handeln des Werttransport-Unternehmens“, so Schubach.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.