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05Okt/09

O-Ton + Magazin: „Stinkendes“ Schlafzimmer

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Entscheidung, bei der auch der komplette Kaufpreis von 6.200 Euro erstattet werden musste.

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Käufer durfte das, der durfte zurück treten und kriegt sein Geld zurück. Weil 13 Monate nach der Anlieferung ging von den Möbeln immer noch ein störender Geruch aus. Das ist natürlich besonders ärgerlich in einem Schlafzimmer. In stinkenden Möbeln schläft es sich nicht gut, daher sind die Möbel mangelhaft und jeder Käufer kann erwarten, dass nach einer gewissen Zeit die Möbel geruchsneutral sind, wenn sie es nicht schon seit Anfang an sind. – Länge 25 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: „Stinkendes“ Schlafzimmer kann zurückgegeben werden

Schlafzimmermöbel, die auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, können zurückgegeben werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten unabhängig von der Frage, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg.

Beitrag:

O-Ton: Man kann immer Dinge, die man kauft, reklamieren, wenn sie einen Mangel haben. Ob sie einen Mangel haben, muss oft festgestellt werden. Mangel ist beispielsweise, wenn die Sachen nicht richtig funktionieren oder aber – und hier ein ganz interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg – wenn die Schlafzimmermöbel nach über einem Jahr immer noch stinken. – Länge 17 sec.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. 6.200 Euro kostete die Einrichtung des besagten Schlafzimmers. Allein – es wollte sich kein himmlischer Schlaf einstellen und eine sogenannte Raumluftanalyse brachte es an den Tag:

O-Ton: Das heißt, es roch noch nach Klebstoff, womöglich nach Farbe oder ähnlichem. Also in dem Holz war irgendetwas drin. Es war Pressholz wahrscheinlich und da hat der Kleber halt noch gerochen. – Länge 8 sec.

O-Ton: SFX

Daraufhin traten die Käufer vom Kauf zurück und wollte nun das Geld für das Schlafzimmer erstattet bekommen. Mit Erfolg! Swen Walentowski.

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Käufer durfte das, der durfte zurück treten und kriegt sein Geld zurück. Weil 13 Monate nach der Anlieferung ging von den Möbeln immer noch ein störender Geruch aus. Das ist natürlich besonders ärgerlich in einem Schlafzimmer. In stinkenden Möbeln schläft es sich nicht gut, daher sind die Möbel mangelhaft und jeder Käufer kann erwarten, dass nach einer gewissen Zeit die Möbel geruchsneutral sind, wenn sie es nicht schon seit Anfang an sind. – Länge 25 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall findet man unter www.anwaltauskunft.de. Dort kann man auch mit nach dem passenden Anwalt „ganz feiner Nase“ suchen.

Absage.

 

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05Okt/09

O-Ton: Kein Schmerzensgeld bei Sturz über Pflasterstein

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, wer einen Parkplatz besucht, der muss auch die normale Aufmerksamkeit haben. Der muss also aufmerksam sein, wo er langläuft. Parkplätze sind nicht so glatt wie ein normaler Bürgersteig. Und in dem Fall war es so, dass die betroffene Frau eben nicht die normale Aufmerksamkeit aufgewandt hat. Sie hat beim Gang über den Parkplatz in ihrer Handtasche gewühlt, um den Schlüssel zu suchen. Und der Stein, über den sie gestolpert war, den hätte man auch bei normalem Hinschauen erkennen können und wäre nicht hingefallen. Und deshalb trägt sie die alleinige Verantwortung für ihr Missgeschick. – Länge 30 sec.

Weitere Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de

 

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05Okt/09

O-Ton: Keine Zahlung, wenn Nachmieter Wohnung nutzt

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Grundsätzlich muss der bisherige Mieter, der gekündigt hat, die Miete voll bezahlen, während die Kündigungsfrist läuft. Es sei denn, der Vermieter überlässt die Wohnung einem Dritten, also einem neuen Nachmieter. Dann kann nämlich der bisherige Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen. Hier hat der Richter dann gesagt: Ganz einfach – aber Mitte November war der Nachmieter drin, deshalb muss hier nur den hälftigen November noch bezahlen. – Länge 25 sec

Alle Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de

 

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05Okt/09

O-Ton + Gespräch: Feuersprung kein Haftpflichtfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Die Bundesrichter haben entschieden, dass der Halter des ersten Fahrzeugs, also das, das angezündet wurde, den trifft ja kein Verschulden. Der hat ja gar nichts gemacht, warum soll er jetzt dafür zahlen. Der zweite Punkt ist: Anders bei Autos, die in der Straße unterwegs sind, die fahren – von denen geht ja immer eine gewissen Gefahr aus. Das nennt man die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs. Aber wenn ein Fahrzeug geparkt ist, gibt es auch nicht diese Betriebsgefahr. Also auch aus diesem Gesichtspunkt scheidet eine zumindest denkbare Mithaftung aus. – Länge 30 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de

Kollegengespräch: Bei Feuersprung kein Haftpflichtschaden

Es kommt immer wieder vor, dass nachts Autos in Großstädten brennen. Während die angezündeten Fahrzeuge bei einer Vollkasko-Versicherung wieder ersetzt werden, wird darüber gestritten: Wer kommt für den Schaden an Autos auf, auf die die Flammen übergreifen? Damit hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Kollegengespräch.

Alle Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de

 

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04Okt/09

Up! startet mit mehrmonatiger Verzögerung

Nach Insiderangaben sind „zeitraubende Eifersüchteleien zwischen verschiedenen Ressorts und den beteiligten Marken“ der „Auslöser“ für die Verspätung. Inzwischen laufen die Vorbereitungen laut Heizmann aber wie geplant.

Für VW ist die Verzögerung ein Rückschlag im Ringen um Marktanteile bei kleineren und verbrauchsärmeren Autos. Auf der IAA hatte VW-Chef Martin Winterkorn erklärt, dass „automobile Emotionen künftig immer seltener nur über den PS-Wert oder die Zahl der Zylinder entstehen“. Gefragt sei vielmehr „emissionsarme Mobilität“. Hier soll die Up!-Familie in mehreren Karosserieformen neue Maßstäbe setzen.