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30Mai/10

O-Ton12: WM-Special – Bereitschaftsdienst zur WM

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Beim Bereitschaftsdienst ist es ja so, dass man sich davon nicht freimachen kann, wenn man zu dem Bereitschaftsdienst verpflichtet ist. Grundsätzlich ist allerdings gegen eine Übertragung mittels Radio oder TV-Gerät im Bereitschaftsdienst oder aber auch, wenn die Bereitschaft zu Hause abgeleistet wird, nichts einzuwenden – immer dann, wenn der Bereitschaftsdienst mit Wartezeiten verbunden ist und dadurch die Aufmerksamkeit für die eigentliche Bereitschaftsaufgabe nicht eingeschränkt wird, kann man eigentlich das Spiel problemlos am Radio oder Fernsehen verfolgen. Allerdings darf es keine Einschränkungen geben. Eine Krankenschwester oder ein Arzt darf also nicht zu spät zur OP kommen, nur weil er noch das Spiel zu Ende sehen will – Länge 30 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton11: WM-Special – Alkohol im Betrieb

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Ein Arbeitnehmer muss seine Arbeitspflicht erfüllen können. D.h. auch wenn es kein generelles Verbot ist, darf der sich da nicht übermäßig betrinken, dass er da beispielsweise keine Maschine mehr bedienen kann, dass er andere gefährdet oder seine Arbeit schlicht nicht erbringen kann. Es wird vielleicht bei einem Kellner in einer Bar oder einem Barkeeper anders zu bewerten sein als bei einem Bankangestellten. Und selbstverständlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn er ihn dann angetrunken antrifft, ihn dann nach Hause zu schicken für den Zeitraum bis er wieder ausgenüchtert ist. Ein Lohnanspruch besteht in diesem Fall nicht.  – Länge 45 sec.

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30Mai/10

O-Ton10: WM-Special – Erkrankung und Public Viewing?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Als Kranker muss ich alles dafür tun, dass meine Genesung nicht verzögert wird. D.h. ich darf auch nicht vorsätzlich mir eine Krankheit zufügen, ich muss den Genesungsprozess unterstützen. Wer also mit einer schweren Grippe im Bett liegt, kann Probleme bekommen, wenn er stark alkoholisiert im T-Shirt beim Public-Viewing gesichtet wird. Weil Alkohol und Public Viewing sicher nicht seiner Genesung förderlich sind. Etwas anderes ist das mit einem gebrochenen Arm. Dann bin ich nicht an mein Bett gefesselt, dann muss ich auch nicht daheim bleiben. Da kann ich auch mal rausgehen. Vielleicht nicht so viel trinken, vielleicht nicht so viel feiern. Aber es besteht kein Grund, dass ich daheim das Bett hüten muss. – Länge 30 sec.

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30Mai/10

O-Ton9 WM Special – Rücktritt vom Urlaub

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Wer einen Urlaub bereits genehmigt bekommen hat, der darf in Urlaub fahren. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Urlaub auch gewähren, gleichgültig ob sich die betriebliche Situation inzwischen verändert hat, z. B. auch bei einem plötzlich auftretenden betrieblichen Bedarf. – Länge 20 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton8 WM Special – vorgetäuschte Krankschreibung

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Man muss aufpassen: Wenn man eine Krankschreibung vorlegt für einen Zeitraum in dem ihm ein Urlaubsantrag abgelehnt worden ist, kann das ein Indiz dafür sein, dass die Krankschreibung nicht ganz koscher ist. Also hier liegt es immer auf Seiten des Arbeitnehmers zu beweisen, dass man auch tatsächlich krank ist und diese nicht vorgetäuscht.  Den Arbeitnehmer trifft die volle Beweislast für die tatsächlich vorhandene Arbeitsunfähigkeit. Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, begeht einen vollendeten Betrug und macht sich strafbar. Er kann entlassen werden – dies ist immer zu beachten. – Länge 35 sec.

 

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