O-Ton10: WM-Special – Erkrankung und Public Viewing?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Als Kranker muss ich alles dafür tun, dass meine Genesung nicht verzögert wird. D.h. ich darf auch nicht vorsätzlich mir eine Krankheit zufügen, ich muss den Genesungsprozess unterstützen. Wer also mit einer schweren Grippe im Bett liegt, kann Probleme bekommen, wenn er stark alkoholisiert im T-Shirt beim Public-Viewing gesichtet wird. Weil Alkohol und Public Viewing sicher nicht seiner Genesung förderlich sind. Etwas anderes ist das mit einem gebrochenen Arm. Dann bin ich nicht an mein Bett gefesselt, dann muss ich auch nicht daheim bleiben. Da kann ich auch mal rausgehen. Vielleicht nicht so viel trinken, vielleicht nicht so viel feiern. Aber es besteht kein Grund, dass ich daheim das Bett hüten muss. – Länge 30 sec.

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.