All posts by Reporter

30Mai/10

O-Ton4: WM-Special – LiveTicker im Büro

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Grundsätzlich ist zu beachten, ob der Arbeitgeber generell die private Nutzung von Internet und E-Mail verboten hat. Ist dies der Fall, gilt dies auch während der WM. In den meisten Betrieben ist aber eine geringfügige E-Mail- und Internetnutzung zulässig oder wird zumindest geduldet. Das ist nicht ausdrücklich erlaubt, nicht ausdrücklich verboten, sondern man macht das einfach so nebenher. Aber wenn man jetzt den Liveticker verfolgt, dann ist problematisch, was noch als „geringfügig“, „im normalen Umfang“ oder „nicht übermäßig“ anzusehen ist. Man sollte daher aufpassen, dass man als Arbeitnehmer nicht die gelbe Karte bekommt, denn 90 Minuten Liveticker ist keine geringfügige Nutzung mehr. – Länge 50 sec.

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Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

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30Mai/10

O-Ton3: WM-Special – TV im Büro

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Hier gilt ähnliches wie bei der Radioübertragung. Grundsätzlich kann von einer sinnvollen Arbeitsausübung während einer TV-Übertragung nicht mehr ausgegangen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich zunächst zusammensetzen und prüfen, ob die Arbeit – zumindest für einige Bereiche – während einer Spielübertragung unterbrochen werden kann. Gegebenenfalls könnte auch ein Notdienst eingesetzt werden. Kommt es nicht zu einer Einigung, besteht grundsätzlich Arbeitspflicht. – Länge 30 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton2: WM-Special – Radio im Büro?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

 

O-Ton: Sofern dies nicht den Arbeitsablauf stört und soweit Arbeitgeber damit einverstanden sind, stellt dies kein Problem dar. Schwierig wird es, wenn das Radio auch bei einer Fußballübertragung genutzt werden soll. In diesem Fall kann von einer „Hintergrundberieselung“ o. ä. nicht mehr die Rede sein. Dies sollte also ausdrücklich mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Wir kennen das ja, gerade in Behörden – wenn man da reinkommt – läuft Musik, die stört nicht. Eine Fußballübertragung, die stört dann doch den Arbeitsablauf – das geht ohne Einwilligung des Arbeitgebers nicht. – Länge 34 sec.

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30Mai/10

Magna gibt Karmann-Dachsparte noch nicht auf

Magna habe sich auf jede Entscheidung vorbereitet und werde nun in Ruhe das Urteil prüfen. „Wir haben immer einen Plan B“, sagte Apfalter.

„Die Entscheidung des Kartellamts ist weniger eine gegen Magna, sondern vielmehr eine gegen die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden, des Markts, das Unternehmen, den Technologiestandort und die Arbeitsplätze“, sagte der Vorstandschef. „Wir finden dies sehr schade, weil es keine realistische Alternative gibt“. Die Magna Lösung sei die bessere für die Kunden, den Standort und die Mitarbeiter der Karmann-Dachsparte, denn der Magna-Plan enthalte eine Beschäftigungsgarantie für die Mitarbeiter.

„Wir hoffen, dass wir trotz des Vetos des Kartellamts einen Großteil der Produkte von Karmann Dachsysteme übernehmen können“, sagte Apfalter.
Einzelheiten dazu nannte er nicht. Er ließ aber durchblicken, dass die Karmann-Dachsparte nicht zwingend unter dem Dach der Magna-Gruppe angesiedelt sein müsse.

Auch eine Ministererlaubnis durch den deutschen Bundeswirtschaftsminister schließt Magna Steyr nicht aus. „Das ist ein Szenario, das geschehen kann“, sagte Apfalter zu den Äußerungen von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU). Wulff hatte sich enttäuscht über die Kartellamtsentscheidung gezeigt und erklärt, sowohl eine Ministererlaubnis wie auch ein Klageverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf prüfen zu lassen.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:

Michael Knauer
Reporter Automobilwoche

Telefon: +49 (0) 228-2493 5132
Mobil:   +49 (0) 172-297 0955
Mail: mknauer@craincom.de
www.automobilwoche.de

26Mai/10

Salzburger Festspielthriller weitet sich aus

Zwölf Personen, so Trenkler, stehen derzeit im Visier der Salzburger Staatsanwaltschaft. Die Unterschlagungen von Michael Dewitte, dem ehemaligen Geschäftsführer der Osterfestspiele, und Klaus Kretschmer, dem ehemaligen technischen Direktor der Sommerfestspiele, sind nur die Spitze des Eisbergs. Ob jemals „mit einer endgültigen Klärung der Ereignisse zu rechnen ist“, schreibt Trenkler, sei fraglich, Salzburg sei eine kleine Stadt, „da hackt eine Krähe der anderen nicht das Auge aus.“