Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Sofern dies nicht den Arbeitsablauf stört und soweit Arbeitgeber damit einverstanden sind, stellt dies kein Problem dar. Schwierig wird es, wenn das Radio auch bei einer Fußballübertragung genutzt werden soll. In diesem Fall kann von einer „Hintergrundberieselung“ o. ä. nicht mehr die Rede sein. Dies sollte also ausdrücklich mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Wir kennen das ja, gerade in Behörden – wenn man da reinkommt – läuft Musik, die stört nicht. Eine Fußballübertragung, die stört dann doch den Arbeitsablauf – das geht ohne Einwilligung des Arbeitgebers nicht. – Länge 34 sec.
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