All posts by Reporter

16Apr/10

Stackmann übernimmt Skoda-Vertrieb

Sein Nachfolger ist der bisherige Verkaufsdirektor Wolfgang Booms (42). Allerdings wird Booms nicht wie Stackmann gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung sein und damit die Nummer zwei hinter Bernhard Mattes. Booms Position übernimmt Wolfgang Koppelin (42), bislang Direktor für Produktmarketing bei Ford of Europe in Köln.
Die deutschen Ford-Händler bedauern den Weggang Stackmanns. Verbandspräsident Volker Reichstein zeigte sich aber überzeugt, dass Booms die positive Arbeit von Stackmann fortsetzen wird. „Das ist eine sehr gute Lösung. Wir haben damit ein rundum qualifiziertes Team“, so Reichstein.   

16Apr/10

Karmann: Betriebsrat will schnelle Magna-Lösung

Zwar habe Karmann volle Auftragsbücher, doch für Entwicklungsaufträge sei ein rascher Bescheid des Kartellamts zugunsten von Magna wichtig. Sollte nach einem etwaigen Veto der Wettbewerbshüter der unterlegene spanische Zulieferer CIE doch noch zum Zuge kommen, hätten Kunden gedroht, Aufträge abzuziehen. Dadurch wären 350 Arbeitsplätze gefährdet.

Das Kartellamt hatte Bedenken angemeldet, da es mit Webasto/Edscha nur noch einen großen Wettbewerber bei Verdecksystemen gibt. Eine Entscheidung soll bis Ende Mai fallen.
Magna hat laut Schrader einen Fortbestand des Osnabrücker Standortes und einen Erhalt der Arbeitsplätze bis 2016 zugesagt.  

15Apr/10

1. Deutscher Seniorenrechtstag in Berlin

„Die Veränderung unserer Lebensumwelt verändert auch unsere Rechtsordnung und die rechtlichen Fragen“, betont Rechtsanwalt Ronald Richter, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht. Besonders hervorzuheben sei, dass es sich bei den rechtlichen Fragestellungen, die die Senioren betreffen, um ganz existenzielle Probleme handelt. Zwar habe sich herumgesprochen, dass Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sinnvoll sind, aber es gäbe auch hier immer noch Nachholbedarf.

Auch an den Elternunterhalt werde zu wenig gedacht. „Kinder sind verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu zahlen, wenn dies notwendig ist“, betont Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening, stellvertretende Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht. Viele spürten dies erst, wenn ihre Eltern ins Heim kommen und sie plötzlich ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, indem sie aufgefordert werden, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen.

Diese zahlreichen Fragestellungen haben die Sozialrechtler im DAV bewogen, einen 1. Deutschen Seniorenrechtstag durchzuführen. Dabei geht es um die Aufnahme der Herausforderung des demografischen Wandels aus rechtlicher Sicht, um den Bürgerinnen und Bürgern Antworten zu bieten. „Sozialrechtlerinnen und Sozialrechtler sind in diesen Aufgaben besonders prädestiniert. Sie beraten bereits schon jetzt ihre Mandanten in schwierigen existenziellen Lebenslagen von Mutterschutz, über das Kindergeld, der privaten Altersversorgung, bis hin zu Kranken- und Pflegeversicherungsfragen“, führt Richter weiter aus. Hinsichtlich der Überalterung fügt er hinzu: Kamen in Deutschland 1900 auf einen über 75jährigen statistisch gesehen, mindestens 70 jüngere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, so wird dies im Jahre 2040 statistisch gesehen nur noch auf 5 Mitbewohner zutreffen.

Der 1. Deutsche Seniorenrechtstag wird von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Deutschen Anwaltakademie organisiert.

15Apr/10

Unzureichend abgesicherter Erdwall

Beim Bau einer neuen Ortsumgehung wurde eine Abzweigung von der Hauptstraße durch Absperrungen für den normalen Fahrzeugverkehr gesperrt, da diese Abzweigung nach einigen hundert Metern vor dem neuen Streckenverlauf endete. Der Anschluss an die neue Umgehungsstraße fehlte noch. An dieser Stelle befand sich ein durch die Bauarbeiten aufgeworfener Erdwall. Auf das Ende des Teilstücks machte unmittelbar hinter der Abzweigung zur neuen Straße ein Sackgassenschild aufmerksam. Am Vormittag des Heiligabends 2007 entfernten Mitarbeiter der Straßenwachtmeisterei die Absperrung, um landwirtschaftliche Fahrzeuge durchzulassen. Die nunmehr fehlende Absperrung wurde gleich zwei Fahrern zum Verhängnis: Noch am selben Abend übersah ein Autofahrer bei Dunkelheit das Sackgassenschild am Anfang der neuen Teilstrecke und fuhr in den Erdwall. Ähnlich erging es am nächsten Tag dem zweiten Autofahrer, der bei Dunkelheit und Nebel versuchte, dem Erdwall auszuweichen, in den Straßengraben fuhr und sich mit seinem Fahrzeug überschlug. Der Mann erhob daraufhin Klage gegen das Land Niedersachsen und forderte sowohl Schmerzensgeld als auch Schadenersatz.

Das Gericht sah die Klage als teilweise begründet an. Das Land habe in jedem Fall eine Verpflichtung zur Verkehrssicherung. Insbesondere bei Straßenbaustellen müsse für die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer gesorgt werden. Durch ein Warnblinklicht oder Absperrschranken hätte die Gefahrenquelle – also der Erdwall – ohne großen Aufwand deutlich erkennbar gemacht werden können. Auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung hätte die Unfallgefahr verringern können. Das Sackgassenschild alleine sei hier nicht ausreichend gewesen, so die Richter. Aber auch der Fahrer trage eine Mitverantwortung: Zum Unfallzeitpunkt war es dunkel, und es herrschte Nebel, er hätte somit den Sichtverhältnissen entsprechend langsam fahren müssen. Nach Überzeugung des Gerichts überwog in diesem Fall die Unaufmerksamkeit des Klägers, er musste zwei Drittel der Haftung tragen, das Land lediglich ein Drittel.

Mehr Informationen zu Haftungsfragen bei Unfällen im Straßenverkehr erhalten Sie direkt von Ihren Verkehrsrechtsanwälten oder unter www.verkehrsrecht.de.

15Apr/10

Ungeklärter Auffahrunfall auf Autobahn

Die Klägerin stieß mit dem Beklagten auf der Überholspur einer Autobahn zusammen. Die Klägerin behauptete, der Unfall sei auf ein verkehrswidriges Verhalten des Beklagten zurückzuführen. Der Beklagte sei auf die linke Fahrspur gewechselt und habe dabei ihr Fahrzeug übersehen. Deswegen verlangte die Klägerin insgesamt 7.700 Euro. Ihr Unfallgegner behauptete, dass er bereits längere Zeit auf der linken Fahrspur gefahren sei, als er wegen des dichten Verkehrs vor ihm habe abbremsen müssen. Das Fahrzeug der Klägerin sei dann auf ihn aufgefahren.

Das Gericht gab der Klage zur Hälfte statt und wies sie im Übrigen ab. Es hatte sich nicht klären lassen, ob es sich um einen typischen Auffahrunfall handelte oder ob dem Unfallgeschehen ein Spurwechsel des vorausfahrenden Pkw vorangegangen war. Weder die Befragung der Zeugen noch ein eingeholtes Sachverständigengutachten konnten den Hergang des Unfalls eindeutig klären. Ein Anscheinsbeweis käme nicht in Betracht. Ein solcher sei dann möglich, wenn der behauptete Vorgang schon auf den ersten Blick nach einem bekannten Muster ablaufe. Dann wäre dieser Ablauf im Regelfall als bewiesen anzusehen. Beide denkbaren Varianten – Auffahrunfall oder Unfall nach einem Spurwechsel – seien aber typische Vorgänge auf Autobahnen, die häufig zu Unfällen führten. Daher hat das Landgericht den Schaden geteilt, weil die Betriebsgefahr beider Fahrzeuge als gleich hoch eingeschätzt wurde.

Informationen: www.verkehrsrecht.de