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24Okt/09

Audi investiert 1,9 Milliarden in deutsche Standorte

920 Millionen Euro sind für den Standort Ingolstadt bestimmt, 970 Millionen Euro für Neckarsulm. „Das ist ein Bekenntnis für den Standort Deutschland und für die Lieferanten in der Region“, betonte Strotbek. Audi wolle auch „die Belegschaftssituation an den Standorten“ festigen.

Trotz der Krise wurde die Belegschaftszahl des Unternehmens kaum reduziert: Ende September vergangenen Jahres hatte Audi weltweit 58.574 Beschäftigte, Ende September 2009 waren es 58.354. „Die Personalkosten 2009 sind im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben“, unterstrich der Finanzvorstand. Audi hat in diesem Jahr entschieden, zusätzlich 400 Ingenieure einzustellen, die Zahl der Auszubildenden stieg 2009 auf 722. Der Hersteller hatte zudem angekündigt, zum Jubiläum „100 Jahre Audi“ 100 zusätzliche Ausbildungsstellen für das Jahr 2010 einzurichten.

Auch andere deutsche Premiumhersteller hatten kürzlich Milliardeninvestitionen in ihre deutschen Standorte angekündigt: BMW gibt 2009 und 2010 insgesamt eine Milliarde Euro für die heimischen Werke aus, bei Daimler sind es sogar drei Milliarden.

23Okt/09

Unerwünschtes Wasser im Getränkelager

Der Kläger mietete bei der Beklagten Gewerberäume. In diesen betrieb er einen Getränkehandel. Seit Dezember 2002 zahlte der Kläger wegen Mängeln am Mietobjekt die Miete nur noch unter Vorbehalt. Der klagende Mieter wollte wegen regelmäßiger Wassereinbrüche nach Regenfällen in den angemieteten Lagerhallen die Miete vom 01. Januar 2004 bis 30. Juni 2006 um 25 Prozent mindern und forderte dieses Geld von der Vermieterin zurück. Die Vermieterin weigerte sich. Sie hielt die Ansprüche für verjährt und verwirkt.

Das Gericht gab dem Kläger Recht und verurteilte die Vermieterin, rund 20.000 Euro zurückzuzahlen. Aufgrund des Umfangs der Wassereintritte sei eine Mietminderung von 25 Prozent angemessen. Eine Verjährung des Rückzahlungsanspruches liege nicht vor, da der Mieter seit 2002 nur noch unter Vorbehalt gezahlt habe. Daher musste die beklagte Vermieterin an den klagenden Mieter 25 Prozent der unter Vorbehalt geleisteten Miete zurückzahlen.

Informationen: www.mietrecht.net

23Okt/09

Keine „Laubrente“ vom Nachbarn wegen zweier Eichen

Die Klägerin bewohnt ein Reihenhaus mit Garten. Hinter den Reihenhäusern befindet sich ein bewaldeter Grundstücksstreifen, der der beklagten Stadt gehört. Unmittelbar neben dem Garten der Klägerin stehen zwei alte, hohe Eichen, deren Kronen in den Luftraum über dem Grundstück der Klägerin hineinragen.

Die Klägerin hatte geltend gemacht, sie habe aufgrund der von den Eichen ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere wegen des Herbstlaubes, Eicheln und Ästen erheblichen Mehraufwand bei der Pflege ihres Gartens. Diese Beeinträchtigungen erreichten ein solches Maß, dass sie eine Geldentschädigung von der beklagten Stadt beanspruchen könne. Die Klägerin verlangte für mehrere Jahre eine Entschädigung in Höhe von jährlich 3.944 Euro.

Nachdem das Landgericht noch der Klage im Wesentlichen Recht gegeben hatte, entschied das Oberlandesgericht in der nächsten Instanz nun anders und wies die Klage ab. Ein Anspruch auf eine „Laubrente“ könne in Betracht kommen, wenn der betroffene Grundstücksnachbar keine Möglichkeit habe, die Beseitigung des Baums zu verlangen – etwa weil ein entsprechender Anspruch verjährt sei, der Baum unter Schutz stehe oder dergleichen. Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf „Laubrente“ sei jedoch, dass die Nachteile, die der Nachbar durch den Baum erleide, das zumutbare Maß einer hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. Daran fehle es hier. Nach den Feststellungen eines Sachverständigen verursachten die beiden Eichen lediglich ein Achtel des gesamten Aufwands für die Pflege des Grundstücks. Dieser Mehraufwand sei zumutbar. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die beiden Eichen schon zu dem Zeitpunkt, zu dem die Klägerin ihr Haus erwarb, vorhanden und bereits recht groß waren.

Informationen: www.mietrecht.net

23Okt/09

Gespräch + Magazin: Software des Jahres

Matthias Tüxen antwortet dazu auf folgende Fragen:
1.    Was ist denn nun die beliebteste Software des Jahres?
2.    Es gab auch die Kategorie Freeware – wie kommt sie zustande und wer hat da gewonnen?
3.    Eine der 14 Kategorien bei Software des Jahres ist die Kategorie Sicherheit. Wer hat da gewonnen?

Abmoderation:  Vielen Dank. Nachzulesen sind die Sieger in allen Kategorien übrigens unter www.softwareload.de.

Kollegengespräch: Software des Jahres lang

Bei Softwareload, dem Downloadportal der Deutschen Telekom, haben in diesem Jahr 400.000 Nutzer über die Software des Jahres abgestimmt. In 14 Kategorien wurden die Top 3 Programme gewählt. Mittlerweile ist der Award von Nutzern für Nutzer zu einer Art „Branchen-Oscar“ geworden, der auch seitens der Hersteller eine große Bedeutung hat.
Matthias Tüxen antwortet dazu auf folgende Fragen:

1.    Was ist denn nun die beliebteste Software des Jahres?
2.    Es gab auch die Kategorie Freeware – wie kommt sie zustande und wer hat da gewonnen?
3.    Eine der 14 Kategorien bei Software des Jahres ist die Kategorie Sicherheit. Wer hat da gewonnen?
4.    Genau, hat sich denn schon jemand in die Karten gucken lassen, was uns Nutzer demnächst erwartet?

Abmoderation:  Vielen Dank. Nachzulesen sind die Sieger in allen Kategorien übrigens unter www.softwareload.de.

Magazin: Software des Jahres

Mittlerweile ist die Wahl der Software des Jahres schon zu einer Art „Branchen-Oscar“ geworden. Bei Softwareload, dem Downloadportal der Deutschen Telekom, haben in diesem Jahr 400.000 Nutzer über ihre persönlichen Programmperlen entschieden. Neben dieser Rekordbeteiligung ist für Firmen, die Gold, Silber und Bronze erreichen konnten, das Urteil der Nutzer besonders viel wert. Denn sie bewerten die Software ausschließlich nach ihren Vorstellungen. Also: Was ist denn nun die beliebteste Software des Jahres?

O-Ton-Paket: Software des Jahres / Lebzien

Bei Softwareload, dem Downloadportal der Deutschen Telekom, haben in diesem Jahr 400.000 Nutzer über die Software des Jahres abgestimmt. In 14 Kategorien wurden die Top 3 Programme gewählt. Mittlerweile ist der Award von Nutzern für Nutzer zu einer Art „Branchen-Oscar“ geworden, der auch seitens der Hersteller eine große Bedeutung hat.

Dirk Lebzien, Senior Vice President von Softwareload, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1.    400.000 Nutzer haben abgestimmt, ist das mehr als in den vergangenen Jahren?
2.    Waren da auch Ihre Geheimtipps dabei?
3.    Wie bewerten Sie die Wahl bei mp3tag als Freeware-Sieger?
4.    Wenn Sie nach drei Jahren eine Bilanz zum Erfolg „Software des Jahres“ ziehen sollten, wie fällt diese aus?

Abmoderation:  Vielen Dank. Nachzulesen sind die Sieger in allen Kategorien übrigens unter www.softwareload.de.

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