Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

07Feb/11

O-Ton-Pakete + Magazin: Sterne des Sports

Beitrag:

Es lag ein buchstäbliches Kribbeln in der Luft – wer würde am Ende die begehrten Sterne, verbunden mit einem Scheck für den Verein, bekommen? Denn schon allein die Qualifikation bis zur Endrunde der Sterne des Sports ist ein Sieg. Dr. Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes:

O-Ton:

Der gesellschaftliche Einsatz innerhalb des Breitensports wird belohnt, nicht die sportliche Höchstleistung, sagte auch Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbands der Volksbanken und Raiffeisenbanken, langjähriger Unterstützern des Wettbewerbs.

O-Ton:

Für den Bundespräsidenten steht der Sport für viele Aspekte. Christian Wulff.

O-Ton:

Und gerade die ehrenamtliche Arbeit vieler Menschen trägt zum Zusammenhalt unseres Gemeinwesens bei, unterstrich Wulff. Dann war es endlich soweit: Der Große Stern des Sports in Gold ging an das Karate-Team Reutlingen e.V.. Trainerin Erika Seitz:

O-Ton:

Und natürlich gehen die Sterne des Sports schon bald in die nächste Runde – dann können sich wieder Vereine bewerben – mit kreativen, innovativen Projekten in Bereichen wie Gesundheit, Jugendarbeit, Integration oder Gleichstellung. Schirmherr ist übrigens Weltklasse-Turner Fabian Hambüchen:

O-Ton:

Weitere Einzelheiten unter sterne-des-sports.de.

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Magazin mit Tönen von Thomas Bach, Christian Wulff, Uwe Fröhlich, Erika Seitz und Fabian Hambüchen)

O-Ton-Paket Reutlingen Erika Seitz

O-Ton-Paket Saarbrücken Lothar Bock

O-Ton-Paket Berlin Lyés Bouziane

O-Ton-Paket Hannover

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06Feb/11

O-Ton + Magazin: Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In den Verwaltungsvorschriften des Bundes ist eine Vermögensgrenze von 60.000 Euro vorgesehen. Wird diese Grenze überschritten, muss man von seinem Vermögen leben und hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings: Die Festlegung dieses Betrages liegt ja schon einige Zeit zurück, so dass man heute von einer Vermögensgrenze von rund 80.000 Euro vor Gericht ausgehen kann. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Mit einem erheblichen Vermögen kann man kein Wohngeld beantragen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied: 84.000 Euro sind als ein solches Vermögen anzusehen, damit ist der Anspruch auf staatliche Unterstützung fürs Wohnen nicht gegeben.

Beitrag:

Wie viel darf man auf der hohen Kante haben? Ab wann ist man bedürftig? Dafür gibt es klare Regeln, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In den Verwaltungsvorschriften des Bundes ist eine Vermögensgrenze von 60.000 Euro vorgesehen. Wird diese Grenze überschritten, muss man von seinem Vermögen leben und hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings: Die Festlegung dieses Betrages liegt ja schon einige Zeit zurück, so dass man heute von einer Vermögensgrenze von rund 80.000 Euro vor Gericht ausgehen kann. – Länge 22 sec.

Unser Kläger hatte sich das schön ausgerechnet: Er wohnte zusammen mit einer weiteren Person in einer rund 100 Quadratmeter großen Mietwohnung. Die kostete ihn anteilig warm rund 460 Euro.

O-Ton: SFX

Und er sagte: Er habe nahezu kein Einkommen, lebe von seinem Kapitalvermögen – das seien noch rund 55.000 Euro.

O-Ton: Das Wohngeldamt lehnte den Antrag ab, weil es von einem Kapitalvermögen von rund 70.000 Euro ausging und damit die nach den Verwaltungsvorschriften des Bundes vorgesehene Vermögensgrenze von 60.000 Euro überschritten war. – Länge 8 sec.

Begründung: Nach dem Wohngeldgesetz des Bundes besteht kein Anspruch, denn bei erheblichen Vermögen wäre die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich. Gegen die Entscheidung des Wohngeldamtes klagte der Mann – und verlor. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat die Klage abgewiesen, er verfügt nämlich über erhebliches Vermögen. Er verfüge nämlich nicht nur über ein Kapitalvermögen von rund 66.000 Euro, sondern die haben festgestellt, dass er auch noch Gesellschaftsanteile an einer GmbH im Wert von mindestens 18.000 Euro besitzt. Außerdem hat er auch noch eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von rund 187.000 Euro und ein 10.000 m² großes Gewerbegrundstück, für das er einmal rund 330.000 Euro bezahlt hat. Und er hat lediglich gesagt, dass es inzwischen wohl keinerlei Wert mehr aufweise. Aber das hat dem Gericht nicht gereicht. – Länge 29 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

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06Feb/11

O-Ton + Magazin: Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich werden Lottogewinne auch als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern angesehen und müssen dementsprechend angerechnet werden. Weil: Ein Gewinn verringert ja die Hilfsbedürftigkeit des Klägers. Und darum geht es ja bei den Sozialleistungen – nämlich um die Hilfsbedürftigkeit. – Länge 17 sec.

Nachzulesen ist der Fall auf anwaltauskunft.de.

Magazin: Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen

Wenn Hartz IV-Empfänger beim Lotto gewinnen, schmälert das ihre staatliche Unterstützung. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet. Das hat das Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Beitrag:

Aus einem Glückspilz kann so ganz schnell ein Pechvogel werden, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich werden Lottogewinne auch als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern angesehen und müssen dementsprechend angerechnet werden. Weil: Ein Gewinn verringert ja die Hilfsbedürftigkeit des Klägers. Und darum geht es ja bei den Sozialleistungen – nämlich um die Hilfsbedürftigkeit. – Länge 17 sec.

Der Fall lässt aufhorchen: Der Kläger hatte in der Lotterie „Aktion Mensch“ 500 Euro gewonnen. Also keine Millionen, sondern ein kleinen „warmen Regen“.

O-Ton: SFX

Dieser Gewinn wurde auf seine Hartz IV-Bezüge angerechnet. Und weil dies nicht ganz so einfach ist, wurde die Summe auf zwei Monate aufgeteilt:

O-Ton: Es wurde eine Anrechnung in zwei Monatsbeträgen und zwar jeweils à 250 Euro festgelegt. Daraufhin klagte er. – Länge 10 sec.

Es kam also zum Verfahren – zunächst erfolglos. Das wollte der Mann nicht hinnehmen, aber auch mit seiner Berufung drang er nicht durch. Die Richter betonten, der Lotteriegewinn sei wie andere Glücksspielgewinne als Einkommen anzusehen. Swen Walentowski:

O-Ton: Der vermeintliche Glückspilz hat noch gesagt, dass er bereits seit dem Jahr 2001 an der Aktion Mensch teilnimmt und immerhin in diesem Zeitraum 945 Euro für die Lottoscheine bezahlt hat. 500 hat er nur eingenommen – also hat er sogar einen Verlust gemacht. – Länge 15 sec.

Aber auch das überzeugte die Richter nur wenig. Allerdings: Den Preis für das Gewinnlos – es kostete ihn monatlich 15 Euro – durfte der Kläger vom 500 Euro-Gewinn abziehen. Mehr nicht. Nachzulesen ist das Rechenexempel auf anwaltauskunft.de.

Absage.

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05Feb/11

O-Ton: Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Nachbar beschwerte sich, dessen Grundstück war fünf Meter entfernt von dem Abgasrohr und er forderte die Behörde zur Stilllegung des Ofens auf. Schließlich würde er durch eindringende Abgase und Rauchbelästigungen gesundheitlich beeinträchtigt. Das Gericht hat gesagt: Entspricht ein installierter Holzofen den gesetzlichen Anforderungen und erfolgt auch die Nutzung rechtmäßig, dann hat der Nachbar keine Chance, dagegen vorzugehen. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

 

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05Feb/11

O-Ton: eBay: Kein Wettbewerbsverstoß bei Mehrfachangeboten

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat aber gesagt: Du hast überhaupt keine Vertragsbeziehung. Der Händler hat eine Vertragsbeziehung mit eBay. Und gegen diesen Vertrag hat er verstoßen. Also ist es Sache von eBay ihn abzumahnen oder Konsequenzen zu ziehen. Du bist nur Dritter, der von draußen drauf guckt, Du hast keine eigenen Rechte. Sondern das muss schon eBay als Vertragspartner selbst machen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

 

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